Fachverband Mineralik – Recycling und Verwertung

Offizielle Einführung der ErsatzbaustoffV

Baustoffe
Für zum 1. August 2023 bereits nach RC-Leitfaden geprüfte, güteüberwachte und zertifizierte RC-Baustoffe werden keine Nachuntersuchungen nach EBV notwendig. Foto: bvse

Bonn (ABZ) – „Was lange währt, ist endlich gut: Bisher strittige, essenzielle Punkte sind nach vielen gemeinsamen Anstrengungen im Sinne unserer Branche für eine effektive Kreislaufwirtschaft geklärt“, freut sich Stefan Schmidmeyer, bvse-Geschäftsführer für den Fachverband Mineralik – Recycling und Verwertung, und bedankt sich gleichsam beim Bayerischen Umweltministerium und Staatsminister Thorsten Glauber für die konstruktive Zusammenarbeit in den letzten Monaten. In einem Schreiben hat das bayerische Umweltministerium jüngst offiziell die Einführung der ErsatzbaustoffV in Bayern bekannt gegeben. Mit dem gleichzeitig festgestellten Abfallende für QUBA-gütegesicherte Ersatzbaustoffe und den freigegebenen LAGA FAQ als Vollzugshilfe der EBV zeigt sich Schmidmeyer überaus zufrieden.

„Ein besonderer Grund zur Freude ist die Einführung des Abfallendes für Ersatzbaustoffe. Voraussetzung dafür ist, dass das Material unter Einhaltung der Anforderungen der EBV und zusätzlich im Rahmen eines Qualitätssicherungssystems hergestellt wurde“, erklären Schmidmeyer und QUBA-Geschäftsführer Thomas Fischer. „Damit werden QUBA-zertifizierte Ersatzbaustoffe in Bayern nun endlich als Produkte eingestuft – und zwar in allen Materialklassen. Sie unterfallen nicht mehr dem Abfallrecht. Entsprechend ist auch die Angabe eines Abfallschlüssels auf dem Lieferschein nicht mehr notwendig“, stellt Fischer fest.

Aber auch die Bekanntmachung weiterer bislang mit Unsicherheiten für die Branche behafteten Vorgaben für den Einbau Mineralischer Ersatzbaustoffe, wurden für die Handlungsfähigkeit der Branche vorteilhaft konkretisiert: Künftig ist der Einbau von Mineralischen Ersatzbaustoffen (MEB) auf kiesigen Deckschichten gemäß den Vorgaben der EBV auch auf kiesigen Deckschichten ohne Einzelfallentscheidung durch die Behörden möglich. Voraussetzung dafür ist, dass am Feinbodenanteil die Hauptbodengruppe (Sand, Lehm, Schluff, Ton) nach KA 5 bestimmt worden ist. „Gemäß KA 5 erfolgt die Bestimmung der Bodenart des mineralischen Feinbodens im Gelände durch die Fingerprobe. Das Bodenmaterial wird dabei zwischen Daumen und Zeigefinger gerieben und geknetet. Körnigkeit, Bindigkeit und Formbarkeit des Materials können mit ausreichender Genauigkeit am schwach feuchten Bodenmaterial festgestellt werden“, präzisiert Schmidmeyer hierzu.

Zudem legen die LAGA FAQ bei kiesigen Deckschichten künftig fest, dass, soweit oberhalb des höchsten zu erwartenden Grundwasserstands (zeHGW) mehrere geringmächtige Schichten aus Sand, Lehm, Schluff und Ton in die Kiese eingelagert sind, diese zusammenaddiert werden können. Darüber hinaus kann die erforderliche Deckschicht mit Zustimmung der Behörden künstlich hergestellt werden.

„Auch beim Eignungsnachweis stellen die nun in Bayern eingeführten Regelungen deutliche Erleichterungen für die Arbeitsabläufe dar“, zeigt sich der bayerische Mineralikexperte erleichtert. Denn sofern durch einen EgN nachgewiesen wurde, dass die jeweils beste Materialklasse (zum Beispiel B. RC-1) eingehalten werden kann, ist eine Überprüfung der „schlechteren“ Klassen ab sofort darin eingeschlossen. „Damit entfallen weitere kosten- und zeitaufwendige EgN für denselben Ersatzbaustoff, also zum Beispiel für RC-2 und RC-3. Ein neuer EgN ist nur dann zu erstellen, wenn Ersatzbaustoffe hergestellt werden, die vom bisherigen EgN noch nicht erfasst sind, oder Änderungen an der Aufbereitungsanlage und an den Verfahrensabläufen vorgenommen wurden, die eine Änderung der Qualität, der Zusammensetzung oder Beschaffenheit der hergestellten Ersatzbaustoffe zur Folge haben könnte“, betont Schmidmeyer.

Für die Anzahl von Laborproben im Rahmen der Güteüberwachung beziehungsweise bei der Untersuchung von unaufbereitetem Bodenmaterial und Baggergut sind künftig zwei Fallkonstellationen zu unterscheiden, erklärt Schmidmeyer. „Bei der Untersuchung von aufbereiteten Ersatzbaustoffen sind zwei Laborproben und daraus eine Laboranalyse ausreichend, wenn die Eingangsmaterialien zur Herstellung von Ersatzbaustoffen durch chemische Analysen oder Informationen zur Herkunft (beispielsweise sortenreine Fraktionen aus dem selektiven Rückbau) deklariert und diese Deklaration vor dem Herstellungsprozess durch die Annahmekontrolle überprüft wurde.“ Dagegen ist für die Untersuchung von nicht aufbereitetem Bodenmaterial und Baggergut eine abfallrechtliche Deklaration gemäß PN98 gegebenenfalls mit Probenreduktion nach LAGA-Handlungshilfe notwendig. „Im letzteren Fall sind also grundsätzlich mindestens zwei Laborproben und -analysen vorgeschrieben.“

Für zum 1. August 2023 bereits nach RC-Leitfaden geprüfte, güteüberwachte und zertifizierte RC-Baustoffe werden keine Nachuntersuchungen nach EBV notwendig, betont der Verband. Es gelten folgende Zuordnungen: RW 1 = RC-1 | RW 2 = RC-3. Der bvse-Geschäftsführer weist jedoch auf die Besonderheit bei RC-Baustoffen mit überwiegendem Ziegelanteil hin, bei dem der Parameter Vanadium nachzuuntersuchen ist.

Das Sieben mit Sieblöffel oder mobiler Siebanlage sowie die Behandlung mit Bindemitteln vor Ort stelle aus Sicht des bayerischen Umweltministeriums (StMUV) keine Aufbereitung im Sinne der EBV dar. „Sofern die behandelten Bodenmaterialien ausschließlich wieder auf derselben Baumaßnahme eingesetzt werden, muss ergo keine Güteüberwachung nach EBV erfolgen“, hebt Schmidmeyer hervor. Ganz im Gegenteil zu behandelten Bodenmaterialien, die auf anderen Baumaßnahmen eingesetzt werden sollen. „Diese unterliegen in jedem Fall der Güteüberwachungspflicht.“

ABZ-Stellenmarkt

Relevante Stellenangebote
Gerüstbauer – auch als Quereinsteiger , Ochtendung  ansehen
Bauleiter (m/w/d) für Abbruch- und Erdarbeiten, Haltern am See  ansehen
Architekt / Bauingenieur (d/m/w) im Bereich..., Buxtehude  ansehen
Alle Stellenangebote ansehen

Ausgewählte Unternehmen
LLVZ - Leistungs- und Lieferverzeichnis

Die Anbieterprofile sind ein Angebot von llvz.de

ABZ-Redaktions-Newsletter

Freitags die aktuellen Baunachrichten direkt aus der Redaktion.

Jetzt bestellen