Gütegemeinschaft Kanalbau rät

Qualität prüfen und Qualifikation sichern

Qualität und Qualifikation sind die Grundlage für nachhaltige und wirtschaftliche Bau- und Sanierungsmaßnahmen an der Kanalisation. Vor diesem Hintergrund übernehmen die Mitglieder der Gütegemeinschaft Verantwortung für einen zentralen Bereich der Infrastruktur und tragen dazu bei, diese zukunftssicher und widerstandsfähig zu machen.
Gütegemeinschaft Kanalbau Kanalbau
Die Arbeit der vom Güteausschuss beauftragten Prüfingenieure trägt dazu bei, dass Erfahrung und Zuverlässigkeit der Unternehmen bewertbar gemacht werden. Foto: Güteschutz Kanalbau

Bad Honnef (ABZ). – Regelmäßige Untersuchungen namhafter Institutionen machen deutlich, dass das Kanalnetz in die Jahre kommt und einen stetig steigenden Instandhaltungsaufwand erfordert. Damit es auch langfristig überall bezahlbar und verlässlich bleibt, rät die Gütegemeinschaft Kanalbau dazu, vielerorts deutlich mehr zu investieren. Mehr Wertschätzung für die Kanalnetze – diese alte Forderung gewinnt vor diesem Hintergrund aktuell an Dynamik. Besonders in Zeiten angespannter Haushalte sollte ein Grundsatz, so die Gütegemeinschaft weiter, dabei nicht vergessen werden: Nur wer auf Qualität achtet, spart langfristig.

"Vor diesem Hintergrund sehen wir es als unsere vorrangige Aufgabe an, unsere Mitglieder im Hinblick auf Qualität und Langlebigkeit der Bauwerke zu unterstützen, so etwa durch Weiterbildung des Personals und durch Prüfung der Qualifikation der Gütezeicheninhaber", sagt Dr. Marco Künster, Geschäftsführer der Gütegemeinschaft Kanalbau. Konsequent steht deshalb "gütegesicherter Kanalbau" und "fachgerechte Bauausführung" bei den Güteschützern in der Geschäftsstelle in Bad Honnef und bei den vom Güteausschuss der Gütegemeinschaft beauftragten Prüfingenieuren im Fokus.

Die von den Prüfingenieuren durchgeführten Baustellen- und Firmenprüfungen sind wichtiger Bestandteil der Gütesicherung Kanalbau. Zurzeit überprüfen 28 Prüfingenieure bundesweit sowie im benachbarten Ausland die Qualifikation der Gütezeicheninhaber. Neben den – wo immer möglichen – unangemeldeten Baustellenprüfungen wird in regelmäßigen Firmenprüfungen die Erfüllung der Anforderungen an das Fachpersonal und dessen regelmäßige Schulung, an den Umfang der Referenzmaßnahmen (Erfahrung), an Betriebseinrichtungen und Geräte sowie die Eigenüberwachung geprüft. Firmenprüfungen erfolgen situationsabhängig.

Die Prüfingenieure haben im vergangenen Jahr 3200 Baustellenprüfungen bei Gütezeicheninhabern durchgeführt. Bei den unangemeldeten Baustellenprüfungen begutachten sie die Qualifikation und Zuverlässigkeit der Fachunternehmen bei der Ausführung. Hierbei werden die Ausführung der Maßnahme entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der Technik, die personelle und maschinentechnische Ausstattung sowie die Eigenüberwachung beurteilt. Bei der Eigenüberwachung sind beispielsweise die für die Qualität maßgeblichen Parameter zu überprüfen und deren Einhaltung zu dokumentieren. Dazu gehört unter anderem die Kontrolle der Lastannahmen in Bezug auf Rohrstatik und Rohreinbau. So muss etwa während der Ausführung geprüft werden, ob die tatsächlichen Randbedingungen auf der Baustelle den Annahmen in der Statik beziehungsweise im Objektfragebogen entsprechen beziehungsweise auf der sicheren Seite liegen. Das hat erheblichen Einfluss auf die Qualität der Bauausführung beziehungsweise auf die Dauerhaftigkeit und Funktionstauglichkeit des erstellten Bauwerks.

Fehlen Angaben, oder ist alles richtig und vollständig dokumentiert? Ist ausreichend qualifiziertes Personal qualifiziert und ist das gemeldete Personal auf der Baustelle? Das sind wichtige Fragen, so die Gütegemeinschaft, bei deren Beantwortung sich der Prüfingenieur in der Regel mit dem Polier oder Bauleiter austauscht. Insbesondere werden die erforderlichen Unterlagen gesichtet, um zu klären, ob die Situation auf der Baustelle mit den gemeldeten Daten übereinstimmt. Die Ergebnisse werden in einem Prüfbericht dokumentiert.

Gravierendere Mängel werden dem Güteausschuss der Gütegemeinschaft Kanalbau zur Beratung vorgelegt. Er empfiehlt dann entsprechende Ahndungsmaßnahmen. Bei festgestellten und dokumentierten Mängeln sieht die Satzung ein abgestuftes System von Ahndungen vor: "zusätzliche Auflagen", "Verkürzung des Prüfintervalls", "Verwarnung" oder ein "befristeter oder dauerhafter Entzug des Gütezeichens". Hierbei vertrauen Auftraggeber und Unternehmen auf Transparenz und ein einheitliches Anforderungsniveau. Deshalb ist die zentrale Bewertung der Prüfberichte durch ein neutrales und unabhängiges Gremium wie den Güteausschuss maßgebend für das Anforderungsniveau der Gütesicherung.

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