Im Industriebau

Kartellamt verhängt Geldbußen

Bonn/Dillingen (dpa). – Wegen verbotener Absprachen bei der Vergabe von Industriebau-Aufträgen hat das Bundeskartellamt millionenschwere Geldbußen gegen den Stahlkonzern Dillinger Hüttenwerke und den Baukonzern Hochtief verhängt. Insgesamt sollen die Unternehmen 12,5 Millionen Euro zahlen, berichtete die Behörde jetzt in Bonn. Während die gegen die Dillinger Hütte verhängte Geldbuße inzwischen rechtskräftig ist, hat Hochtief gegen den Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt. Darüber werde das Oberlandesgericht Düsseldorf entscheiden, hieß es. In dem Verfahren ging es um Absprachen zwischen Anfang 2010 und März 2014. Laut Kartellamt hatte ein Industriebauunternehmer Absprachen mit Verantwortlichen der Dillinger Hütte und parallel dazu eine Absprache mit Verantwortlichen der Hochtief als seines Hauptwettbewerbers um diese Aufträge geschlossen.

Der saarländische Bauunternehmer und zwei frühere Mitarbeiter der Dillinger Hütte hatten sich in diesem Zusammenhang bereits in einem Strafprozess vor dem Landgericht Saarbrücken verantworten müssen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das Verfahren gegen den zweiten Mitarbeiter wurde gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt.

"Der Fall ist für uns ein Novum, weil wir zum ersten Mal eine Absprache im Rahmen einer Auftragsvergabe aufgedeckt haben, an der sowohl Bieter als auch der Auftraggeber beteiligt waren", erklärte Bundeskartellamtspräsident Andreas Mundt.

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