In Bayern und Nordrhein-Westfalen

Normenkontrollverfahren eingeleitet

Frankfurt am Main (ABZ). – Sika Deutschland, Sto und MC-Bauchemie haben im Oktober 2021 beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof und beim Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen beantragt, die produktbezogenen Teile der Technischen Regel (DIBt) Instandhaltung von Betonbauwerken ("TR Instandhaltung") und der DAfStb-Richtlinie – Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen ("Instandsetzungs-Richtlinie") für unwirksam zu erklären, das teilte der Verband Deutsche Bauchemie nun mit. Beide Regelwerke verstoßen nach Ansicht der Hersteller gegen die europäische Bauproduktenverordnung, denn sie enthalten eine Vielzahl von rechtswidrigen nationalen Anforderungen für harmonisierte Bauprodukte. Mit den Normenkontrollanträgen sollen demnach die jahrelangen Auseinandersetzungen um die technischen Regeln für Betoninstandhaltung in Deutschland jetzt gerichtlich geklärt werden. Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) hatte im Januar 2021 die TR Instandhaltung veröffentlicht. Dies erfolgte gemeinsam mit der Fassung 2020/1 der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB), in der die TR Instandhaltung und die Instandsetzungs-Richtlinie verwiesen wird. Das DIBt handelte dabei im Auftrag der Bauministerkonferenz der Bundesländer (ARGEBAU). Mittlerweile haben elf Bundesländer die TR Instandhaltung bauaufsichtlich eingeführt, darunter Bayern und Nordrhein-Westfalen.

Mit der bauaufsichtlichen Einführung der TR Instandhaltung geht Deutschland bewusst auf Konfrontationskurs mit der Europäischen Kommission, so der Verband. Diese hatte Deutschland während der Notifizierung mitgeteilt, dass die Regel gegen Unionsrecht verstößt und eine Anpassung gefordert. Dies sei jedoch nicht geschehen. Stattdessen will Deutschland die in der harmonisierten EN 1504 genormten Instandsetzungsprodukte in der TR Instandhaltung zusätzlich einem von den europäischen Regeln abgekoppelten, weitreichenden nationalen Prüf- und Überwachungsregime unterwerfen. Begründet wird dies mit der Bauwerkssicherheit, für deren Gefährdung durch Instandsetzungsprodukte es aber nach Ansicht der Hersteller keinen begründeten Anlass gibt. Um den Konflikt abschließend zu lösen, haben die Unternehmen Sika Deutschland, Sto und MC-Bauchemie beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof und beim Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen Normenkontrollanträge eingereicht, so der Verband. Schon vorher hätten die 13 Hersteller DAW, KLB Kötztal, Köster Bauchemie, Mapei, Master Builders Solutions Deutschland, MC-Bauchemie, Pagel, Remmers, Sika Deutschland, StoCretec, Triflex, Wacker Chemie und Webac bei der Europäischen Kommission eine formale Beschwerde gegen das Regelwerk erhoben und die Kommission ersucht, ein Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten, damit Deutschland seine fortgesetzte Praxis zusätzlicher nationaler Anforderungen für harmonisierte Bauprodukte beenden könne.

"Besonders misslich ist, dass Deutschland die gefestigte Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, des Europäischen Gerichts und des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg hartnäckig ignoriert", sagt Rechtsanwalt Dr. Held von der auf Europarecht spezialisierten Kanzlei held jaguttis. Sie vertritt die Hersteller der Instandhaltungsprodukte rechtlich und führt die Normenkontrollverfahren.

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