In Nordrhein-Westfalen
Energiesparen wird wichtiges Kriterium bei Auftragsvergabe
DÜSSELDORF (dpa). - In Nordrhein-Westfalen wird die sparsame Nutzung von Energie erstmals zu einem entscheidenden Kriterium bei der Vergabe öffentlicher Aufträge. Das sieht ein Erlass vor, den die Landesregierung auf Vorschlag von Wirtschaftsministerin Christa Thoben (CDU) beschlossen hat. Der neue Erlass trete am 1. Mai 2010 in Kraft, teilte das Wirtschaftsministerium in Düsseldorf mit.
Damit wird ein Erlass aus dem Jahre 1985 zur umweltfreundlichen Beschaffung durch die öffentliche Hand modernisiert und um die Energieeffizienz von Produkten und Verfahren erweitert. Die neue Regelung gilt primär für die öffentlichen Auftraggeber des Landes. Für die Gemeinden und Gemeindeverbände wird die Anwendung empfohlen.
Allen Vergabestellen im Land soll mit dem Erlass ökonomische und ökologische Orientierungshilfen für Vergabeverfahren geboten werden. Langfristige Energieverbrauchs- und Entsorgungskosten sollen in die Betrachtung einbezogen werden. "Was nutzt der günstige Einkaufspreis, wenn sich der angeschaffte Gegenstand über die Jahre als Energiefresser erweist oder zum Schluss unangemessen hohe Entsorgungskosten verursacht", erklärte Thoben.
Bei Dienstleistungen soll zum Beispiel auf die Art der Durchführung und auf die eingesetzten Stoffe geachtet werden. Bei Bauaufträgen sollen Recycling-Baustoffe beachtet werden. Vergabeverfahren, bei denen nur Primärrohstoffe zugelassen seien, obwohl Recyclingprodukte zur Verfügung stünden, seien unzulässig.
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