Kleine Mängel – große Probleme

Betriebshaftpflichtversicherung für Handwerksbetriebe wichtig

von:

Andreas Berger

Osnabrück. – Spricht man über die Betriebshaftpflichtversicherungen von Handwerksbetrieben stehen die Prämien und die dem Vertrag zugrunde liegenden Bedingungen oft im Vordergrund. Dies ist sicherlich auch verständlich und wichtig. Gibt es doch gerade hinsichtlich der Versicherungsbedingungen große Unterschiede auf dem Versicherungsmarkt. Doch auf der Suche nach exzellenten Versicherungsbedingungen sollte man zwei gravierende Punkte nicht vernachlässigen: Die Betriebsbeschreibung innerhalb der Betriebshaftpflichtversicherung: Eine umfassende Betriebsbeschreibung mit allen ausgeübten Tätigkeiten des Handwerksbetriebes ist innerhalb der Betriebshaftpflichtversicherung unerlässlich. Falsche oder lückenhafte Tätigkeitsbeschreibungen können zum Versagen des Versicherungsschutzes führen, da Versicherungsschutz nur für Schäden im Zusammenhang mit der im Versicherungsschein dokumentierten Betriebsbeschreibung besteht. Dabei können die Schäden gravierend sein, wie folgender Fall belegt: Ein in der Betriebshaftpflichtversicherung als Hochbauunternehmen (Maurer, Rohbau) deklariertes Unternehmen deckt ausnahmsweise auch das Dach des Auftraggebers ein. Dabei stürzt ein Mitarbeiter vom Dach. Die BG übernimmt zwar zuerst die Kosten des Unfalls, kann aber – unter gewissen Voraussetzungen – diese Kosten vom Unternehmer im Wege des Regresses ersetzt verlangen. Der Unternehmer schaltet seine Betriebshaftpflichtversicherung ein, die darauf hinweist, dass Dachdeckerarbeiten nicht mitversichert sind.In der Praxis der Versicherer und auch vor den Gerichten werden dabei zur Definition der erlaubten Tätigkeiten oft die Berufsausbildungs- bzw. Meisterprüfungsverordnungen der einzelnen Gewerke herangezogen. Nachfolgend dazu einige problematische Beispiele:

  • Zimmerer führt auch Dachdeckerarbeiten (z. B. Aufbringen von Schweißbahnen) oder Metallbauarbeiten (Installation einer Alu-Außenfassade auf einem Stahlskelett) aus
  • Hochbauunternehmen (Maurer) führt auch Zimmerer oder Dachdeckerarbeiten aus
  • Sanitär- und Heizungsinstallationsbetrieb führt auch Arbeiten der Elektrotechnik aus bzw. betätigt sich als Fliesenleger.

Die diversen Gerichtsentscheidungen zu diesen Themen bestätigen immer wieder die Wichtigkeit einer genauen Tätigkeits- und Betriebsbeschreibung in der Betriebshaftpflichtversicherung. Dabei bedeutet eine umfassende Tätigkeitsbeschreibung nicht zwangsläufig eine höhere Prämie. Die meisten Prämien können sogar beibehalten werden.Ausreichende Deckungssummen: Der Umgang mit unterschiedlichen Baumaterialien bedeutet grundsätzlich ein erhebliches Gefährdungspotenzial. Ebenso das Zusammenspiel mehrerer Gewerke an einem Bauvorhaben. Deshalb kann man Handwerksbetriebe versicherungstechnisch auch als "gefahrgeneigte Betriebe" bezeichnen, was sich durchaus auch in den Versicherungsprämien widerspiegelt. Insbesondere Dachdecker, Gerüstbauer und SHK-Betriebe liegen da weit vorne. Trotzdem sind ausreichende Deckungssummen unumgänglich. Die derzeit bei vielen Handwerksbetrieben vorhandenen Deckungssummen von kleiner 3 Mio. Euro, oft nur 2 Mio. Euro oder weniger, sind viel zu gering. Das gilt sowohl für den Personenschaden, wenn daraus z. B. Renten bezahlt werden müssen, als auch für den Sachschaden. Denn ein Sachschaden kann schnell noch weitere Ansprüche aus Betriebsunterbrechung oder Produktionsausfall nach sich ziehen. Darüber hinaus haben die Kosten bei Personenschäden, stark zugenommen. Dabei fallen unter Personenschäden nicht nur Drittschäden, sondern auch der Unfall des eigenen Mitarbeiters, wie der bereits oben dargestellte Fall darlegt (Regressansprüche durch die BG). Mit Blick auf die nicht kalkulierbare Höhe eines Haftpflichtschadens ist deshalb in jedem Fall auf eine ausreichende Deckungssumme zu achten. Ist diese zu gering, kann die Existenz eines Betriebes gefährdet sein. Viele berufsständische Organisationen empfehlen daher eine Absicherung von 5 Mio. Euro und mehr. Dieses ist grundsätzlich auch unsere Auffassung, wobei man dabei das individuelle Risiko jedes einzelnen Betriebes beachten muss. Darüber hinaus verlangen viele Auftraggeber heute Deckungssummen von mindestens 5 Mio. Euro. Dabei muss eine angemessene Anpassung der Deckungssumme nicht teuer sein. Prüfen Sie deshalb Ihre derzeitigen Deckungssummen und Ihre derzeitige Betriebsbeschreibung und passen diese an das vorhandene Risiko an. Als Versicherungsspezialist für das Bau- und Ausbaugewerbe sind wir Ihnen natürlich auch bei Fragen behilflich.Zum Autor: Ass. Jur. Andreas Berger wurde 1960 geboren und studierte Rechtswissenschaften an der Universität Münster. Seit 1990 ist er in unterschiedlichen Positionen in der Versicherungsbranche tätig, wobei der Schwerpunkt seiner Arbeit seit geraumer Zeit im Versicherungsmanagement von Handwerksbetrieben liegt. 2004 wurde Berger zum Geschäftsführer der Middelberg GmbH in Osnabrück bestellt.

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