KOMMENTAR

Was ist mit Plan B?

von: Burkhard Büscher

Gibt es nach dem Plan A auch einen Plan B? Diese Frage muss man sich unweigerlich stellen, nachdem die EU-Kommission damit gedroht hat, rechtlich gegen die deutsche Pkw-Maut vorzugehen. So sinnvoll diese Abgabe zur zusätzlichen Finanzierung der Straßensanierungen auch sein mag, es ist schon seitens der Bundesregierung blauäugig, zu glauben, dass die EU trotz ihrer frühzeitigen Bedenkenäußerungen jetzt das Thema Pkw-Maut in Deutschland ad acta legt. "Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat haben Gesetze zur Infrastrukturabgabe beschlossen, die EU-rechtskonform sind", hatte Verkehrsminister Alexander Dobrindt verkündet. Mit der Möglichkeit "was wäre wenn…" wollte sich in Berlin bisher niemand beschäftigen. Zu tief hatten die Mitarbeiter des Verkehrsministers in die Trickkiste gegriffen, damit die Pkw-Maut doch noch Realität werden kann. Inländern soll nach dem Maut-Start 2016 eine Jahresabgabe vom Konto abgebucht werden. Dafür wird aber die Kfz-Steuer entsprechend gesenkt. Dadurch entstehen den deutschen Autofahrern keine Mehrkosten, den Ausländern aber schon. Und so etwas verbietet das EU-Recht klar. Dass sich die EU-Kommission von diesen Winkel-zügen nicht blenden lässt, war schon fast sicher. Es scheint fast so, als ob Schwarz-Rot ein Scheitern billigend in Kauf nimmt, um später den Schwarzen Peter an Brüssel weiterreichen zu können. Dann müssten schließlich die bundesdeutschen Autofahrer doch noch tiefer in die Taschen greifen und die Bundesregierung könnte sagen: "Wir hatten es doch anders gewollt." Angesichts des bevorstehenden Bundestagswahlkampfes 2017 kein so abwegiger Plan.

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