Kommentar

Zeit ist knapp

von:

Burkhard Büscher

Die Zahl neu gebauter Wohnungen in Deutschland reicht nach Berechnungen des Bauministeriums nicht aus, um den Bedarf zu decken. Im vergangenen Jahr wurden nur 250.000 neue Wohnungen fertig gestellt, obwohl Mieterbund und Wohnungsverbände eine Zahl von 400.000 für notwendig erachten. Deshalb ist Bundesbauministerin Barbara Hendricks der momentane Stand zu wenig. Sie will eine Änderung des Grundgesetzes, um dies zu ändern. Wohnungsbau ist in Deutschland seit zehn Jahren eigentlich Aufgabe der Bundesländer. 2006 wollte man im Zuge der großen Föderalismusreform die sogenannten Bund-Länder-Mischfinanzierungen entflechten und Zuständigkeiten klarer zuordnen. Der Bund beklagte schon vor Jahren, dass die Länder daraufhin Mittel für den sozialen Wohnungsbau kürzten, um ihre Haushalte zu sanieren. Mittlerweile ist der Bedarf an Wohnungen so groß geworden, dass die Länder die Aufgabe nicht mehr alleine stemmen können. Allerdings darf der Bund nur dauerhaft mithelfen, wenn das Grundgesetz geändert wird. Denn darin sind Extra-Zahlungen des Bundes an die Länder, sogenannte Kompensationsmittel, nur bis 2019 vorgesehen. Grüne und Linke unterstützen sinnvollerweise den Vorschlag von Hendricks, wogegen die Union dagegen ist, weil sie eine Vermischung von Verantwortlichkeiten und Aufgaben nicht für gut hält. Das könnte in der Koalition noch Ärger geben.
Im Nachhinein war es ein großer Fehler, dass die Länder die Verantwortung für den sozialen Wohnungsbau komplett übertragen bekommen haben. Das sollte auch der Union klar sein. Sie könnte sich die Zeit für Scheingefechte sparen, da die Zeit drängt.

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