Konjunkturpaket

Bundesrechnungshof ist gegen großzügigere Vergabe

BERLIN (dpa). - Der Bundesrechnungshof lehnt eine großzügigere Vergabe der Mittel aus dem zweiten Konjunkturpaket entschieden ab. Rechnungshof-Präsident Dieter Engels warnte vor Verstößen gegen die Verfassung. Die auf Druck der Länder geplante Änderung stehe "nicht in Einklang mit dem verfassungsrechtlichen Konzept der Finanzhilfen", kritisierte Engels in einer Stellungnahme für eine Expertenanhörung im Haushaltsausschuss des Bundestages in Berlin. Die Bundesländer dringen auf weniger strenge Auflagen für Zuschüsse aus dem Konjunkturpaket II. Das Zukunftsinvestitionsgesetz soll geändert werden – mit Erleichterungen für Länder und Kommunen bei der Verwendung der Investitionsmittel. Mit dem Gesetz gewährt der Bund Finanzhilfen für zusätzliche Investitionen. Ein Kernkriterium ist die "summenbezogene Zusätzlichkeit". Sie soll sicherstellen, dass "unter dem Strich" alle Gebietskörperschaften in der Krise mehr investieren als zuvor. Diese Vorgabe soll nun gestrichen werden. Nach dem Willen der Länder sollen die Finanzhilfen aus dem Konjunkturpaket zwar für zusätzliche, neue Investitionsvorhaben bereitgestellt werden. Nicht nachgewiesen werden soll die Zusätzlichkeit hingegen in Bezug auf die absolute Summe der Investitionsausgaben.

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