Konsequenzen der aktuellen TRBS 2121-1

Der Vorrang technischer Schutzmaßnahmen ist nicht mehr diskutierbar

von: Dr. Klaus Fockenberg
Peri Recht und Normen
Der Einsatz der vorlaufenden, systemintegrierten, seitlichen Absturzsicherung ist bei Peri UP schon seit vielen Jahren Standard. Foto: Peri

Waldenbuch. – Mit der Neufassung der TRBS 2121-1 wird das TOP-Prinzip im Gerüstbau nun konsequent eingefordert. Warum der Vorrang technischer Schutzmaßnahmen jetzt nicht mehr diskutierbar ist, erklärt Fachjournalist Dr. Klaus Fockenberg. Mit der am 11. Februar 2019 veröffentlichten Neufassung der TRBS 2121-1 ist ein Regelwerk rechtsverbindlich geworden, das in Zusammenhang mit der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) erstmals neben dem Gerüsthersteller auch den Gerüstnutzer direkt betrifft – ob als Bauunternehmen, Gerüstbauer oder Bauhandwerksbetrieb. Anders als bisher verpflichten jetzt die Technischen Regeln für Betriebssicherheit auch den Nutzer eines Gerüstes, für seine Beschäftigten im Sinne der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes tätig zu werden.Konkret geht es bei der TRBS 2121-1 um die "Gefährdung von Beschäftigten durch Absturz bei der Verwendung von Gerüsten". Angesicht der Tatsache, dass der Einsatz von Arbeits- und Schutzgerüsten die zentrale Voraussetzung für viele Formen des Bauens ist, bedeutet die aktualisierte TRBS 2121-1 eine Zäsur gegenüber einer bisher "quasi-tolerierten" Baupraxis, in der die Sicherheitsfragen als Hemmnis für die Wirtschaftlichkeit erschienen.Da in der Neufassung technische Schutzmaßnahmen eindeutig den Vorrang haben, richtet sich dieser Grundsatz genauso unmissverständlich an die Adresse der Gerüsthersteller. Denn bei ihnen liegt die Verantwortung als Entwickler, Produzent und Inverkehrbringer des technischen Sachgutes "Gerüst". So bezieht sich die jetzige TRBS 2121-1 unter 2.3 "Allgemeine Aufbau- und Verwendungsanleitung" auch auf das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG), welches das Inverkehrbringen als erstmalige Bereitstellung eines Produkts auf dem Markt definiert. Und bereitgestellt werden darf ein Produkt nur dann, wenn es "die Sicherheit und Gesundheit von Personen oder sonstige in den Rechtsverordnungen nach § 8 Absatz 1 aufgeführte Rechtsgüter bei bestimmungsgemäßer oder vorhersehbarer Verwendung nicht gefährdet".In diesem Zusammenhang lässt sich festhalten, dass die Hierarchie des sog. TOP-Prinzip – technischer Schutz geht vor organisatorischer oder zuletzt persönlicher Schutzmaßnahme – schon lange als allgemeine Anforderung gegenüber Herstellern von technischen Produkten besteht. Nachlesbar ist das in unterschiedlichen Verlautbarungen bis hin zur ersten europäischen Maschinenrichtlinie 89/392/EWG aus dem Jahre 1989.Die daraus ableitbare Selbstverpflichtung war für Peri seinerzeit eines der zentralen Motive, weshalb man sich nach 30 Jahren international hoch erfolgreicher Schalungs- und Traggerüstproduktion entschied, mit Peri UP dem Markt 1998 ein neuartiges Konzept für ein Arbeits- und Schutzgerüstsystem vorzustellen. Schon in der ersten Generation war das Peri UP Gerüst ein Baukastensystem, mit dem im vertikalen wie horizontalen Aufbau die übergangslose Kombinierbarbarkeit von Rahmen- und Modulbauteilen möglich war.Ebenfalls bahnbrechend war die integrierte, selbsttätig sichernde Verbindungs- und Anschlusstechnik bei den Horizontalriegen und Belägen von Peri UP. Der entscheidende Sicherheitsfortschritt aber war der T-Rahmen als Vorläufer des heutigen Easy-Rahmens. Durch seine zweiseitig geöffnete, asymmetrische Bauform konnte der längsseitige Seitenschutz schon damals vorlaufend auf-, um- und abgebaut werden. Nur wenig später war das auch mit dem zugehörigen Peri UP Stirngeländer möglich.Nach und nach kamen dann andere Entwicklungen in den Markt, die das Peri UP Konzept der vorlaufenden Geländermontage aufnahmen. Die bekannteste Entwicklung darunter, ist das sog. Montagesicherheitsgeländer (MSG), das als zusätzliche Hilfskonstruktion vor dem nachträglich fest verbauten Seitenschutz eingesetzt werden kann.

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Bei Bedarf kann bei Peri UP der vorlaufende Seitenschutz immer auch in der Modulvariante mit dem Easy-Stiel realisiert werden, was sowohl bei glattflächigen als auch bei stark gegliederten Fassaden und selbst für die offenen Fassaden bei Scheiben- und Skelettbauweisen ein großer wirtschaftlicher Vorteil ist. Abb.: Peri

Die Erstfassung der heutigen TRBS 2121-1 wurde im Juli 2009 veröffentlicht. Bereits in dieser Version werden die technischen Schutzmaßnahmen – unter den drei möglichen Absturzsicherungen – an erster Stelle genannt. Und noch einmal zehn weitere Jahre hat es gedauert, bis in der jetzt geltenden Neufassung die technischen Schutzmaßnahmen weitestgehend als Muss-Regel beschrieben werden. Dabei ist entscheidend, welche technischen Sicherheitskonzepte in der Gerüsttechnik abhängig von ihrem Aufbau und ihrer Funktion überhaupt realisierbar sind. So wird bei Nichterreichbarkeit der Gefahrenstellen von unmittelbarer Sicherheitstechnik gesprochen, die im Gerüstbau mit seiner Höhenarbeit aber nicht umsetzbar ist. Umso bedeutsamer ist die Rolle der mittelbaren Sicherheitstechnik.Sie sichert die Gefahrenstellen durch trennende, abweisende oder ortsbindende Schutzeinrichtungen. Daraus wird verständlich, weshalb heute der Einsatz einer PSAgA als Ausnahme zu verstehen ist. Dies reflektiert einen Sachverhalt im Gerüstbau, der mit den dort typischen geringen Lauf-, Transport- und Arbeitsbreiten der Beläge zusammenhängt. Bei typischen Breiten von 67 bzw. 100 cm kann eine PSAgA allein die Absturzkante nicht sichern. Sie kann bestenfalls vor den Folgen eines Absturzes schützen. Und diese Schutzfunktion wiederum erfordert, dass die Verwendung einer PSAgA ausstattungstechnisch akribisch vorbereitet, geübt und auf der Baustelle in ein Rettungskonzept mit geeigneten Rettungsmitteln eingebunden sein muss.Was heute Stand der Sicherheitstechnik sein kann, verdeutlicht der Peri UP Gerüstbaukasten in seiner aktuellen Version. Mit ihm kann der Gerüstersteller im Regelaufbau den systemintegrierten, vorlaufenden Seitenschutz nicht nur mit dem Easy-Rahmen ausführen, sondern bei Bedarf immer auch in der Modulvariante entweder mit dem Easy-Stiel oder dem Flex-Stiel.Alle drei Ausführungsvarianten benötigen keinerlei Zusatzbauteile, die im Auf-, Um- und Abbau den Zeitaufwand für bestimmte Arbeitsvorgänge deutlich erhöhen würden. Dank dieser vollständigen Integration der vorlaufenden Geländermontage ist ein Gerüstersteller mit dem Peri UP Systembaukasten für unterschiedliche Gebäudegeometrien gleich gut gerüstet – ob glattflächige Fassadenfronten, stark gegliederte Bauwerksflächen mit Vor- und Rücksprüngen und selbst für die offenen Fassaden bei Scheiben- oder Skelettbauweisen. Seine sicherheitstechnischen Stärken kann Peri UP aber auch für den Gerüstnutzer wirksam machen. Im Bauverlauf müssen immer wieder Anpassungen oder Umbauten am stehenden Gerüst vorgenommen werden.In dieser Änderungsphase bleibt für den Gerüstersteller nicht nur der vorlaufende Seitenschutz erhalten, sondern er kann die selbstsichernden Beläge jederzeit feldweise aus- und wieder einbauen, z. B. zum Einbringen von Material oder Anlagenbauteilen. Angesichts des sicherheitstechnischen Entwicklungsstandes des Peri UP Gerüstbaukastens sollte die Diskussion über den Vorrang technischer Schutzmaßnahmen eigentlich beendet sein.Der Autor arbeitet als freier Architekt und freier Journalist.

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