Praxis-Seminar zu Bodengutachten

BERLIN (ABZ). - Die Pflicht zur Erstellung eines Ausgangszustandsberichtes im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens regelt u. a. die EU-Richtlinie über Industrieemissionen(IE-RL). Bei einer späteren Stilllegung der Anlage dient der Bericht der Beweissicherung des Zustandes von Boden und Grundwasser vor Inbetriebnahme der Anlage und ist nunmehr Grundlage der Rückführungspflichten des Betreibers. Somit gilt für Betreiber von genehmigungspflichtigen Anlagen, die Aspekte des Ausgangszustandsberichtes zwingend zu beachten. Unter Leitung von Winfried Rück, Büro für Umweltplanung, vermittelt eine Weiterbildung am 15. April im Haus der Technik in Berlin zu dieser Thematik die erforderlichen Hintergrundkenntnisse. Details zum Seminar und Anmeldungen finden Interessierte im Internet auf der Seite www.hdt-essen.de.

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