Rheinbrücke: Klage abgewiesen

Koblenz (dpa). – Im Rechtsstreit um den Bau einer zweiten Rheinbrücke zwischen dem rheinland-pfälzischen Wörth und Karlsruhe in Baden-Württemberg hat das Oberverwaltungsgericht in Koblenz eine Klage überwiegend abgelehnt. Die Klage des Bunds für Umwelt und Naturschutz (BUND) sei nur teilweise begründet, teilte das Gericht mit. "Der Planfeststellungsbeschluss des Landesbetriebs Mobilität für den Neubau einer zweiten Rheinbrücke zwischen Wörth und Karlsruhe ist nur insoweit rechtswidrig und nicht vollziehbar, als er die Errichtung der Rheinbrücke nicht nur als freitragendes Bauwerk, sondern auch als Pfeilerbrücke umfasst", hieß es in der Mitteilung. Im Übrigen gebe es gegen den Beschluss keine durchgreifenden rechtlichen Bedenken. Der BUND kündigte an, weitere Schritte zu prüfen.

ABZ-Stellenmarkt

Relevante Stellenangebote
Bauleiter und Oberbauleiter/in im Straßen- und..., Leipzig, Halle  ansehen
Leitung (m/w/d) der Abteilung Tiefbau, Pullach im Isartal  ansehen
Projektleitung (m/w/d) , Heilbronn  ansehen
Alle Stellenangebote ansehen

Ausgewählte Unternehmen
LLVZ - Leistungs- und Lieferverzeichnis

Die Anbieterprofile sind ein Angebot von llvz.de

ABZ-Redaktions-Newsletter

Freitags die aktuellen Baunachrichten direkt aus der Redaktion.

Jetzt bestellen