Sachsen

Kritik an geplantem Vergabemindestlohn

Dresden/Leipzig (dpa). – Die sächsische Bauwirtschaft hat das im Koalitionsvertrag von CDU, Grünen und SPD angekündigte Vergabegesetz kritisiert. Damit würden öffentliche Bauaufträge immer unattraktiver, sagte der Hauptgeschäftsführer des Bauindustrieverbandes Ost, Robert Momberg, der Deutschen Presse-Agentur. Die Branche fürchtet mehr bürokratische Hürden für Unternehmen und sieht bei dem geplanten Vergabemindestlohn zudem einen Eingriff in die Tarifautonomie. "Aus diesem Grunde lehnen wir eine Lohnuntergrenze in einem Vergabegesetz, das nur für Sachsen gilt, ab", so Momberg. Er verwies auf den gesetzlichen Mindestlohn.Das neue Vergabegesetz sieht für Firmen, die keine Tarif- und Branchenmindestlöhne zahlen, einen Vergabemindestlohn vor. Dieser orientiert sich am Tarifvertrag der Länder für den öffentlichen Dienst. Unternehmen im Staatsauftrag müssen Mitarbeitern nach der bundeseinheitlich untersten Entgeltgruppe (E1, Stufe 2) zahlen. Das entspricht 2020 einem Stundenlohn von 11,50 Euro. Der gesetzliche Mindestlohn beträgt im neuen Jahr 9,35 Euro.Nach Einschätzung des Bauindustrieverbandes Ost könnte sich dadurch die ohnehin angespannte Situation bei der Vergabe von öffentlichen Bauaufträgen verschärfen. Bereits jetzt dauere es oft mehrere Monate, bis ein öffentlicher Auftrag vergeben werde könne, sagte eine Verbandssprecherin. "Unsere Unternehmen, die die Wahl zwischen einem öffentlichen und privaten Auftraggeber haben, entscheiden sich oft für den privaten."Für Sachsens Wirtschaftsminister Martin Dulig (SPD) ist das Vergabegesetz ein "riesengroßen Erfolg" im Kampf um faire Löhne. Zwar wird im Koalitionsvertrag den Kommunen das Vergabegesetz "zur Anwendung empfohlen". Im Gesetzgebungsverfahren soll laut Dulig dann entschieden werden, welche Regelungen freiwillig oder verpflichtend sind – etwa bei sozialen und ökologischen Standards. Verpflichtend soll die Tariftreue aber bei allen Ausschreibungen sein, die den öffentlichen Nahverkehr betreffen.

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