Spezielle Berechtigung für Teleskopstapler

EVB BauPunkt informiert über Änderungen

Göppingen (ABZ). – Um einen geländegängigen, multifunktionalen Teleskopstapler bedienen zu können, müssen Maschinenführer seit Kurzem eine spezielle Bedienberechtigung vorweisen. Gemäß der neuen Vorschrift 308-009 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) ist die "Qualifizierung und Beauftragung der Fahrerinnen und Fahrer von geländegängigen Teleskopstaplern" verpflichtend. Über diese wichtige Neuerung informierte jetzt die EVB BauPunkt ihre Gesellschafter.

"Gerade beim Einsatz mobiler Baumaschinen ändern sich Vorschriften und Bestimmungen laufend", sagt EVB BauPunkt Geschäftsführer Steffen Eberle. Umso wichtiger sei es für Händler und Vermieter, jederzeit rechtlich auf dem neuesten Stand zu sein, um einen sicheren und verantwortungsbewussten Umgang mit den Maschinen zu gewährleisten.

Teleskopstapler zeichnen sich insbesondere durch ihre Vielseitigkeit aus, denn sie können mit verschiedenen Anbaugeräten wie etwa Gabelzinken, Arbeitsbühnen, Ladeschaufeln oder Kranhaken ausgestattet werden. Zudem unterscheiden sich Teleskopstapler in ihrem Fahr- und Lenkverhalten entscheidend von anderen Baumaschinen oder Kraftfahrzeugen. Bisher durften alle Mitarbeiter diese Maschinen bedienen, die eine "Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand" vorweisen konnten. Nunmehr gliedert sich die Qualifizierung in drei Stufen für die Bedienung des Teleskopstaplers mit starrem Aufbau, mit drehbarem Oberwagen oder als Hubarbeitsbühne. Hinzu kommt eine betriebliche Unterweisung. Die Schulung dauert rd. vier Tage und endet mit einer theoretischen sowie einer praktischen Prüfung.

Eine weitere Neuerung betrifft die Persönliche Schutzausrüstung (PSA-Benutzungsverordnung der Europäischen Union). PSA-Produkte werden grundsätzlich in drei Kategorien (geringe, mittlere und hohe Risiken) unterteilt, die jeweils unterschiedliche Prüfanforderungen beinhalten. Ab sofort sind Rettungswesten, Gehörschutz oder die Schutzausrüstung gegen Kettensägenschnitte der Kategorie III zugeordnet. Diese umfasst alle Produkte, die vor tödlichen Gefahren und irreversiblen Gesundheitsschäden bewahren. Nutzer von PSA-Produkten dieser Kategorie sind jetzt dazu verpflichtet, an einer praktischen Unterweisung teilzunehmen, um die Ausrüstung sicherheitsgerecht anwenden zu können.

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