Starkregen und Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten

Normen helfen bei Einbau und Planung

Diez (ABZ). – Extremwetterverhältnisse werden laut der Gütegemeinschaft Entwässerungstechnik (GET) immer häufiger. Auch Planer und Betreiber von Abscheideranlagen würden sich dem Thema stellen müssen.

Denn Rückhalte- und Auffangsysteme müssen so geplant und bemessen sein, dass Gefahrstoffe sicher zurückgehalten werden. Im Hinblick auf Starkregen sind bei Abscheideranlagen zwei Punkte zu beachten. Zum einen der Abwasserabfluss bei Starkregen, zum anderen der Abwasser-Rückstau vom öffentlichen Kanal.

Für die Bemessung von Abscheideranlagen wird Starkregen auf die Anwendungsbereiche eingeschränkt, in denen Schmutz- und Regenwasserabfluss oder nur Regenwasserabfluss zu behandeln ist. Je nach Gewichtung der beiden Abflussarten kann im Einzelfall beim Schmutzwasserabfluss berücksichtigt werden, dass die Schmutzwassermenge bereits hoch angesetzt ist (zum Beispiel 2 l/s für ein HD-Gerät, das in der Regel einen Durchsatz von etwa 0,3 l/s erzeugt), um eine qualitativ starke Verschmutzung quantitativ zu berücksichtigen. Zudem wird die Schmutzwassermenge bei der Bemessung grundsätzlich durch einen Erschwernisfaktor Fx nochmals verdoppelt.

Die Abflussmenge des Regenwassers wird ermittelt als Produkt aus der zu entwässernden Fläche und der Regenspende. Berücksichtigt werden müssen dabei alle Abläufe, deren Wasser der Abscheideranlage zugeführt wird und die gesamte Fläche, die sie tatsächlich entwässern. Als Regenspende ist entsprechend der DIN 1999-100 der Berechnungsregen r 5.2 gemäß KOSTRA-DWD 2020 anzusetzen.

Jede Abscheidernenngröße wird bei der Produktentwicklung auf dem Prüfstand mit dem vorgesehenen Bemessungszufluss geprüft. Dabei finden Sicherheitsfaktoren Anwendung, die dazu dienen sollen, dass der Abscheider im Bemessungsfall nicht überlastet wird. Die Eignung eines Abscheiders für Leichtflüssigkeiten muss durch Prüfung nachgewiesen sein. Dabei wird dem Abscheider für 20 Minuten ein Volumenstrom zugeführt, der dem Zahlenwert seiner Nenngröße in Litern pro Sekunde entspricht. Bis zu diesem Wert ist also die schadlose Abwasserbehandlung nachgewiesen.

Man kann jedoch nicht ausschließen, dass Abscheideranlagen durch ein Extremregenereignis stärker hydraulisch belastet werden, als ursprünglich berechnet. Nach einem extremen Starkregen muss eine Anlage unbedingt überprüft werden. Denn eine hydraulische Überlastung kann dazu führen, dass sich die selbsttätige Verschlusseinrichtung ungewollt schließt oder dass Einbauteile beschädigt werden.

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