Straßenausbau

Berliner Gesetz blockiert schnelle Auftragsvergabe

BERLIN (ABZ). - Die Fachgemeinschaft Bau Berlin und Brandenburg e. V. fühlt sich durch die Antwort der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung auf eine Kleine Anfrage der CDU-Fraktion in ihrer Kritik am Berliner Straßenausbaubeitragsgesetz bestätigt. Aus dieser geht unter anderem hervor, dass durch das Gesetz bislang insgesamt noch mehr Kosten als Einnahmen entstanden sind.

Nach Ansicht des Verbands blockiert das Gesetz in seiner derzeitigen Form zudem eine schnelle Auftragsvergabe an Baubetriebe. Wolf Burkhard Wenkel, Hauptgeschäftsführer der Fachgemeinschaft Bau, erklärt: "Bislang ist das Straßenausbaubeitragsgesetz in Berlin kein Mehrwert für die Bauwirtschaft, im Gegenteil: Nötige Ausbauten von Straßen werden durch komplizierte und langwierige Antragsprozeduren verzögert. Zudem blockieren Unklarheiten bei Kostenbeteiligungen eine schnelle Umsetzung nötiger Ausbauten und führen zu teils massiven Investitionsstaus. Die Leidtragenden sind die Baufirmen, die so vergebens auf Aufträge warten."

Der Verband fordert daher Nachbesserungen bei den Ausführungsvorschriften des Gesetzes: "Es ist wichtig, dass für alle Beteiligten Klarheit darüber besteht, wer in welchem Umfang an den Kosten der Investitionen beteiligt werden muss", so Wenkel. "Dieses Wissen muss dann auch zügig in die Praxis umgesetzt werden. Werden weiterhin Ausbauprojekte aufgrund von unklaren Regelungen oder Anwohnerprotesten auf Eis gelegt, haben letztendlich weder Bauwirtschaft oder Senat, noch die Anwohner etwas gewonnen." Sei ein schnelles Nachbessern nicht möglich, plädiere der Verband daher für die Abschaffung des Gesetzes.

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