Vergünstigte Mitarbeiterwohnungen

Verbändebündnis begrüßt Referentenentwurf

Berlin (ABZ). – Das Verbändebündnis "Wirtschaft macht Wohnen" hat den Referentenentwurf der Bundesregierung begrüßt, mit dem künftig die verbilligte Vermietung von Wohnungen durch Arbeitgeber an Arbeitnehmer erleichtert werden soll. Das sei ein wichtiger Baustein für die Förderung des Mitarbeiterwohnens und damit des bezahlbaren Wohnens in Deutschland.

Geplant ist die Einführung eines Freibetrages. So müssen die Vorteile der verbilligten Vermietung nicht mehr versteuert werden. Der Freibetrag soll gelten, wenn der Vermieter die Wohnung an seinen Arbeitnehmer für bis zu einem Drittel niedriger vermietet als sonst üblich. Der Arbeitgeber muss wiederum nicht selbst Eigentümer der Wohnungen sein, es ist ausreichend, wenn er diese angemietet hat und dem Arbeitnehmer verbilligt überlässt.

"Dies kann einen weiteren Schub für den Mitarbeiter-Wohnungsbau bewirken. Denn die steuerlichen Regelungen, wenn Arbeitgeber Wohnungen verbilligt an ihre Arbeitnehmer überlassen haben, waren bislang nicht ausreichend", sind sich BDB, GdW, DGfM, DMB, IG BAU und ZDB einig. Gemeinsam haben sich die Verbände schon lange für diese Verbesserung im Sinne des bezahlbaren Wohnens eingesetzt. In etlichen Regionen Deutschlands gibt es zu wenig bezahlbare Wohnungen. Gerade in Großstädten und prosperierenden Ballungsräumen, wo günstige Wohnungen zur Mangelware geworden sind, können Arbeitgeber punkten, wenn sie auf Wohnungsbau setzen.

Dem Projekt Mitarbeiter-Wohnen steht allerdings bisher eine große steuerliche Hürde entgegen: Arbeitgeber haben derzeit kaum die Möglichkeit, ihren Mitarbeitern Wohnungen verbilligt zu überlassen – ohne dass für den geldwerten Vorteil Steuern und Sozialabgaben gezahlt werden müssen. Mit dem Referentenentwurf zum 'Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der E-Mobilität' soll sich dies ändern.

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