Von ZDB und Haus & Grund

Kostenlose Bauvertragsmuster aktualisiert

Strabag ZDB Zentralverband Deutsches Baugewerbe
Jörg Eschenbach, Vorstandsmitglied der Strabag AG, Stefanie Harteis, TPA GmbH, und Eugen Schmitz, Chefredakteur des Fachmagazins tHIS (v. l.) bei der Preisverleihung. Foto: Bauverlag

BERLIN (ABZ). - Der Eigentümerverband Haus & Grund und der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) haben ihre im August 2008 erstmals gemeinsam herausgegebenen Bauvertragsmuster an die am 13. Juni 2014 in Kraft tretenden Gesetzesänderungen angepasst. Ab diesem Stichtag steht dem Verbraucher bei Vertragsabschlüssen mit einem Bauunternehmer in bestimmten Fällen ein Widerrufsrecht zu. Der Bauunternehmer muss den Verbraucher über dieses Widerrufsrecht belehren. Weiterhin treffen den Bauunternehmer neue Informationspflichten, die er gegenüber dem Verbraucher erfüllen muss.Durch die Überarbeitung der Verbraucherbauverträge sind sowohl die Informationspflichten als auch das Widerrufsrecht des Verbrauchers in die Bauvertragsmuster eingearbeitet worden. Die aktualisierten Vertragsmuster sind kostenlos bei den ZDB-Landesverbänden, Mitgliedsinnungen und Mitgliedsbetrieben, in Haus & Grund-Ortsvereinen und im Internet zu erhalten.Haus & Grund-Präsident Dr. Rolf Kornemann erklärte dazu: "Mit diesen Verträgen stehen Anbietern und Nachfragern von Bauleistungen ausgewogene und rechtssichere Bauvertragsmuster zur Verfügung."ZDB-Präsident Dr. Hans-Hartwig Loewenstein empfahl den ZDB-Mitgliedern und Bauunternehmen, diese Musterverträge zu verwenden. "Diese Verträge sorgen für ein hohes Maß an Sicherheit und gegenseitiges Vertrauen beim Bauen", sagte Loewenstein. Die neuen Vertragsmuster erleichtern den Vertragspartnern die Einschätzung, ob dem Verbraucher als Bauherrn ein Widerrufsrecht zusteht oder nicht. Ausführliche Erläuterungen erklären anhand von Beispielen die geänderte Gesetzgebung und ermöglichen den Vertragsparteien durch die entsprechenden Ankreuzvarianten die gesetzlichen Pflichten zu erfüllen. Bei der Überarbeitung wurde besonderes Augenmerk darauf gelegt, die Vertragsmuster weiterhin anwenderfreundlich zu gestalten. Nach Informationen der beiden Verbände stehen den Interessierten auch zukünftig ein Bauvertrag für die Beauftragung von Handwerkerleistungen, wie bspw. Zimmererarbeiten, Fassadenarbeiten oder Fliesenarbeiten, sowie ein Einfamilienhaus-Bauvertrag für die Beauftragung eines Bauunternehmers mit der Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück des Eigentümers zur Verfügung. Zu beiden Verträgen gehören ausführliche Informationen, die wichtige Tipps zum richtigen Ausfüllen der Verträge geben.Beide Verträge können unter www.hausundgrund.de sowie www.zdb.de als PDF-Datei heruntergeladen und direkt am Bildschirm ausgefüllt werden.(ABZ). – Der deutschlandweite jährliche Wettbewerb "Bauunternehmen des Jahres", der gemeinsam von "tHIS – das Fachmagazin für erfolgreiches Bauen" und der TU München veranstaltet wird, zeichnet Firmen für hervorragende Planungs-und Ausführungsprozesse, ein gutes Schnittstellenmanagement oder eine hohe Qualität der Arbeit aus.Die Strabag AG konnte vor allem bei der Akquisition neuer Aufträge, bei der Kundenorientierung, im Einkaufs-und Beschaffungswesen, im Qualitätsmanagement und mit ihrem Engagement in Sachen Corporate Social Responsibility und Nachhaltigkeit punkten. Dazu Jörg Eschenbach, Vorstandsmitglied der Strabag AG: "Wir freuen uns über diesen Preis. Für uns zeigt sich Erfolg nicht in der Größe eines Bauprojekts, sondern in der Kompetenz, die Leistungen aller daran Beteiligten perfekt aufeinander abzustimmen um ein optimales Ergebnis zu erzielen."Insgesamt 23 Teilnehmer hatten sich im Rahmen des Wettbewerbs einem umfangreichen Fragenkatalog des Lehrstuhls für Bauprozessmanagement und Immobilienentwicklung der TU München gestellt. Nach der Auswertung der Antworten wurden die Gewinner in den Kategorien Tief-, Straßen-und Ingenieurbau, Hochbau, Spezialist (2014: Industrie-und Bahnbau) und Sonderpreis 2014 ("Mitarbeiterorientiertes Unternehmen") sowie ein Gesamtsieger ermittelt.

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