ZDH empfiehlt

Mit Kurzarbeit Beschäftigung sichern

Berlin (ABZ). – Zu dem am Donnerstag, 29. September im Bundestag beschlossenen Gesetzentwurf zur Anpassung der Verordnungsermächtigungen beim Kurzarbeitergeld und anderer Regelungen erklärt Hans Peter Wollseifer, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH).
Baupolitik
Hans Peter Wollseifer, Präsident des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH), begrüßt die Anpassung der Verordnungsermächtigungen beim Kurzarbeitergeld. "Kurzarbeitergeld ist und bleibt ein zentrales Instrument, um Beschäftigung im Handwerk zu sichern." Foto: picture alliance/dpa | Bernd von Jutrczenka

"Die Verlängerung der geltenden Sonderregelungen für das Kurzarbeitergeld ist richtig und in der aktuellen Lage wichtig, damit Betriebe ihre Beschäftigten halten können. Kurzarbeitergeld ist und bleibt ein zentrales Instrument, um Beschäftigung im Handwerk zu sichern."

Das habe sich bereits erfolgreich in den Hochphasen der Pandemie gezeigt, in denen der erleichterte Zugang zur Kurzarbeit für viele Handwerksbetriebe von großer Bedeutung gewesen sei. Die nun geplanten Maßnahmen seien in diesen Zeiten sinnvoll und erforderlich, um dringend notwendige Fachkräfte zu halten und Kündigungen zu vermeiden.

"Viele unserer Betriebe sind längst an ihrer Belastungsgrenze angelangt und einige haben diese bereits überschritten. Die multiplen Krisen fordern die Handwerksbetriebe maximal heraus. Die enorm gestiegenen Preise lassen sich in den überwiegenden Fällen nicht vollständig an die Kundinnen und Kunden weitergeben", sagte Wollseifer, Sollte die gegenwärtige Krise jedoch weiter andauern, wovon auszugehen sei, sollte der Gesetzgeber es den Betrieben zur Entlastung wieder ermöglichen, dass die Sozialversicherungsbeiträge bei Kurzarbeit erstattet werden könnten.

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