Zustimmung im Einzelfall entfällt
Verzinken vereinfacht Brandschutz
In Deutschland sei hierfür bis dato eine Zustimmung im Einzelfall (ZiE) oder eine vorhabenbezogene Bauartgenehmigung (vBG) nötig gewesen. Mit der Aufnahme der DASt-Richtlinie 027 "Ermittlung der Bauteiltemperatur feuerverzinkter Stahlbauteile im Brandfall" in die Musterverwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen MVV TB 2023/1 ist zukünftig eine ZiE beziehungsweise vBG nicht mehr erforderlich, weil hierdurch der Brandschutz durch Feuerverzinken zur geregelten Bauweise erklärt wurde. Da das Baurecht zur Hoheit der Bundesländer gehört, muss die MVV TB 2023/1 noch von den einzelnen Bundesländern umgesetzt werden, um dort Gültigkeit zu erlangen.
Für Brandenburg, Bremen und Mecklenburg-Vorpommern sei dies bereits geschehen, in den anderen Bundesländern sei erfahrungsgemäß mit einer Umsetzung der MVV TB 2023/1 in den nächsten Monaten zu rechnen. Eine aktuelle Übersicht über den Umsetzungsstand der MVV TB 2023/1 bietet das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) als oberste technische Baubehörde als PDF im Internet veröffentlicht. Durch Feuerverzinken wird der Feuerwiderstand von Stahlkonstruktionen verbessert, da feuerverzinkte Stähle sich durch eine geringere Emissivität auszeichnen, erläutert der Verband. Emissivität ist ein Maß dafür, wie stark ein Material Wärmestrahlung mit seiner Umgebung austauscht.
Gerade in der Anfangsphase eines Brandes führen verringerte Werte der Emissivität zu einer deutlich verzögerten Erwärmung der Stahlbauteile und können insbesondere bei Bauteilen mit einer ausreichenden Massivität wesentlich dazu beitragen, einen geforderten Feuerwiderstand von R30 zu erreichen. Für den rechnerischen Nachweis des Brandschutzes mittels Heißbemessung bietet das Institut Feuerverzinken laut eigener Aussage ein kostenloses Bemessungstool an.
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