36. Mitgliederversammlung der RAL-Gütegemeinschaft Kanalbau

Wieder in Präsenz statt digital nach Corona-Pause

Lübeck (ABZ). – Vor Kurzem fand die Mitgliederversammlung der RAL-Gütegemeinschaft Güteschutz Kanalbau in der Hansestadt Lübeck statt – nach drei Jahren Pandemie und Online-Treffen nun wieder vor Ort in den Lübecker Musik- und Kongresshallen.
Fachtagungen und Kongresse
Vorstand und Geschäftsführung der Gütegemeinschaft Kanalbau konnten in Lübeck positive Zahlen präsentieren. Foto: Güteschutz Kanalbau

Das Programm begann mit einem Vortrag von Ulrich Ueckerseifer. Dabei ging es vor allem um die Suche nach Fachkräften und um Ideen für ein zielgerichtetes Recruiting. Was folgte, waren die Berichte des Gütegemeinschafts-Vorstandsvorsitzenden Ulf Michel, des Obmanns des Güteausschusses, Uwe Neuschäfer, des Beiratsvorsitzenden Gunnar Hunold, sowie des Geschäftsführers Dr. Marco Künster. Darüber hinaus wurde unter anderem über Änderungen der Gütesicherung RAL-GZ 961 sowie über Änderungen der Vereinssatzung abgestimmt.

Vorstandsvorsitzender Michel ging insbesondere auf die Mitgliederentwicklung und den aktuellen Stand im Bereich der Gütezeichenverleihung ein. Darüber hinaus ließ er die Vorstandsarbeit des vergangenen Geschäftsjahres Revue passieren. Die Serviceorientierung in Richtung der Mitglieder stand im Bericht des Geschäftsführers der Gütegemeinschaft Kanalbau im Fokus. Insbesondere ging Dr. Künster auf die Angebote der Weiterbildung ein – ein Thema, das insbesondere mit Blick auf den Fachkräftemangel zunehmend an Bedeutung gewinnt.

Bei den Änderungen der Vereinssatzung ging es angesichts der durch die Corona-Pandemie stark beeinflussten vergangenen drei Jahre im Wesentlichen darum, eine rechtliche Grundlage für die Durchführung von digitalen Veranstaltungen zu schaffen – so etwa für die Organe der Gütegemeinschaft Kanalbau, zu der Güteausschuss, Vorstand und Mitgliederversammlung zählen. Darüber hinaus wurden die Güte- und Prüfbestimmungen in einigen Punkten redaktionell überarbeitet. Eine wesentliche Änderung betrifft den Vorschlag für eine eigene Beurteilungsgruppe für den grabenlosen Stollenbau bzw. die bergmännische Bauweise. Diese Bauverfahren, die bisher unter einer anderen Beurteilungsgruppe zusammengefasst waren, werden zukünftig durch eine eigene Beurteilungsgruppe dargestellt.

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