Auf die Schippe genommen
Tür weg
Bei Youtube sind ja immer lustige Filmchen zu sehen – auch solche, in denen Handwerker im Zorn die von ihnen frisch installierten Dächer und andere Bauten demontieren oder gar zerstören, weil sie vom Auftraggeber um die Bezahlung der Rechnung geprellt werden.
Der jüngste Fall aus diesem Genre kommt aus dem hohen Norden: Ein Handwerker demontierte kurzerhand die von ihm installierten Innentüren eines Reisezentrums im Kieler Hauptbahnhof, weil die Bahn die Begleichung der Rechnung trotz mehrerer Mahnungen wegen Unstimmigkeiten offen ließ. Nachdem ich jüngst mal wieder in einem Zug der DB zu den 30 Prozent Fahrgästen zählte, die von einer (großen) Verspätung betroffen waren, schoss mir der Gedanke durch den Kopf, ob man sich als Kunde für die verlorene Lebenszeit und den materiellen Schaden einer nicht erbrachten Leistung – also die Fahrt von A nach B, die zwar bezahlt, aber nicht "geliefert" wurde – nicht einfach am Interieur der DB-Züge gütlich tun könnte!?
Die Kulanzregelungen der DB sind eh nur umständlich, langatmig – und letztlich wird dann doch nur ein Bruchteil der Rechnung bezahlt. . . Für einen Fahrschein in Höhe von 100 Euro könnte man sich doch eigentlich ein Dutzend Kopfpolster mitnehmen? Einen schönen Barhocker aus dem Bordbistro oder vielleicht eine Schaffnerkelle? Besteht da möglicherweise sogar ein Rechtsanspruch? Mangels griffbereitem Werkzeug und dem Gedanken, neben Koffer und Rucksack auch noch einen Hocker schultern zu müssen, habe ich dann doch wieder Abstand von dem Ansinnen gemacht und mich gefragt, wie viele Reisende ähnlich denken und vielleicht weniger Skrupel haben. . . kwf