Aufklärung der BG BAU

Angemessen vor UV-Strahlung schützen – Auszubildende bestimmen eigenen Hauttyp

BG Bau
Die Ohren und der Nacken können am besten mit einem "Nackentuch" geschützt werden, das am Helm befestigt wird. Hautbereiche, die nicht verdeckt werden können, wie das Gesicht, hier vor allem die Nase und die Lippen, der Hals oder auch die Handrücken, sind mit UV-Schutzcreme mit einem Lichtschutzfaktor von mindestens 30, besser 50, zu schützen. Foto: BG BAU

Berlin (ABZ). – Gerade wenn es draußen sehr heiß ist, steigt mit der Sonneneinstrahlung auch die ultraviolette Strahlung, die Haut und Augen schädigen und zu weißem Hautkrebs führen kann. Deshalb führt die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) immer wieder bundesweit UV-Aktionstage für Auszubildende durch.

Die Expertinnen und Experten klären auf, wie Mitarbeitende sich vor UV-Strahlungen schützen können.

"Am Bau wird oft im Freien gearbeitet, die Beschäftigten sind der Sonneneinstrahlung ausgesetzt. Daher legen wir einen Schwerpunkt unserer Präventionsarbeit auf den Schutz vor UV-Strahlung", sagt Bernhard Arenz, Leiter der Hauptabteilung Prävention BG BAU.

Im Jahr 2021 wurden der BG BAU rund 2600 Verdachtsanzeigen für die Berufskrankheit weißer Hautkrebs gemeldet. Besonders betroffen sind Beschäftigte aus dem Hoch-, Straßen- und Gerüstbau, der Glas- und Fassadenreinigung sowie dem Dachdecker- und Zimmererhandwerk. Die Sensibilisierung für die Gefahren von UV-Strahlung ist gerade zu Beginn des Berufslebens wichtig. Daher setzt die BG BAU auch weiterhin ihre UV-Aktionstage fort. In acht überbetrieblichen Ausbildungszentren der Bauwirtschaft werden damit deutschlandweit mehr als 1000 Auszubildende erreicht.

Dabei werden Maßnahmen zum Schutz vor UV-Strahlung gezeigt und ausprobiert: ob UV-Schutzbrille, Helm mit Nackenschutz, luftdurchlässige Kleidung aus unterschiedlichen Materialien oder UV-Schutzmittel.

Ein besonderer Service der BG BAU für die Auszubildenden ist die Bestimmung des eigenen Hauttyps. So bekommen die Jugendlichen ein Gefühl dafür, wie empfindlich ihre Haut ist. Ebenso kann die Haut per UV-Kamera betrachtet werden: Damit lässt sich die Wirkung von Sonnenschutzmitteln im Mit-Ohne-Vergleich sichtbar machen.

Überdachungen, Wetterschutzzelte oder Sonnensegel können für schattige Arbeitsplätze im Freien sorgen. Wo solche technischen Maßnahmen nicht umgesetzt werden können, braucht es organisatorische Schutzmaßnahmen.

So können zum Beispiel Arbeiten in die frühen Morgen- und Vormittagsstunden oder in die späten Nachmittagsstunden nach 16 Uhr verlegt werden, wenn die UV-Belastung geringer ist. Auch das Rotationsprinzip kann helfen, die UV-Belastung zu reduzieren: Beschäftigte wechseln sich zwischen Tätigkeiten mit und ohne UV-Belastung ab oder verteilen die Arbeit auf mehrere Beschäftigte.

Wenn technische oder organisatorische Maßnahmen nicht ausreichen, müssen persönliche UV-Schutzmaßnahmen für die Beschäftigten ergriffen werden. Dazu gehören insbesondere der Schutz des Kopfes sowie leichte, luftdurchlässige, körperbedeckende Kleidung.

Die Ohren und der Nacken können am besten mit einem "Nackentuch" geschützt werden, das am Helm befestigt wird. Hautbereiche, die nicht verdeckt werden können, wie das Gesicht, hier vor allem die Nase und die Lippen, der Hals oder auch die Handrücken, sind mit UV-Schutzcreme mit einem Lichtschutzfaktor von mindestens 30, besser 50, zu schützen.

Dieser Schutz muss spätestens nach zwei Stunden erneuert werden. Um die Augen zu schützen, wird eine UV-Schutzbrille empfohlen.

Die BG BAU bietet ihren Mitgliedsbetrieben und Versicherten ein breites Informations- und Beratungsangebot zu UV-Schutzmaßnahmen. Außerdem unterstützt sie Unternehmen mit ihren Arbeitsschutzprämien, beispielsweise bei der Beschaffung von technischen UV-Schutzmaßnahmen, UV-Schutzkleidung oder entsprechendem Helmzubehör. Beim Arbeitsmedizinischen Dienst (AMD) der BG BAU können Beschäftigte neben Beratungsgesprächen zum Thema Hautkrebs auf Wunsch ein Hautscreening erhalten, denn regelmäßige Vorsorge ist eine wichtige Maßnahme zur Vorbeugung von weißem Hautkrebs.

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