Bauindustrieverband Hessen-Thüringen warnt vor Verzögerungen bei Baulandmobilisierung
Verwaltungen fehlen Kapazitäten
Wiesbaden (ABZ). – Der Bundestag hat im Mai 2021 das Gesetz zur Mobilisierung von Bauland verabschiedet, es ist nach Billigung durch den Bundesrat am 23. Juni 2021 in Kraft getreten. Das Bundesgesetz muss durch Rechtsverordnungen auf Landesebene übertragen werden, und wird seitdem in den Ländern und Kommunen intensiv diskutiert, informiert der Bauindustrieverband Hessen-Thüringen.
"Die Bauindustrie begrüßt jede tatsächliche Mobilisierung von Bauland sowie jede investive Wohnungsbaupolitik in Hessen ausdrücklich. Aber entscheidend ist, dass das Gesetz von den Kommunen genutzt wird, wirkliches Bauland schnell zu mobilisieren", sagt der Hauptgeschäftsführer des verbands, Burkhard Siebert und führt aus: "Das Gesetz darf in der Umsetzung nicht dazu führen, dass Prozesse sogar verlangsamt werden. Die Kommunen müssen die Nachverdichtung im Innenbereich fördern, aber auch zügig neues Bauland ausweisen."
Der Bauindustrieverband begrüßt vor allem die vorgesehenen "Verfahrenserleichterungen im Baurecht": "Wir weisen aber zugleich darauf hin, dass das Instrumentarium des Baurechts oft im Widerspruch zu der personellen Unterbesetzung vieler Bau- und Planungsämter steht. Wichtig ist, dass die vorhandenen städtebaulichen Instrumente zielgerichtet und transparent angewendet werden", kommentiert Siebert. Die vorgesehenen Erleichterungen beim Wohnungsbau bedürften angemessener Kapazitäten in der Verwaltung und einer beschleunigten Digitalisierung. Entscheidend für die Lösung der Probleme auf dem Wohnungsmarkt sei, dass diejenigen, die bauen wollten, in überschaubaren Zeiträumen zu einer Baugenehmigung kommen könnten.
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