BGL lehnt neue Mautreform ab

Frankfurt am Main (ABZ). – Zum Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften spricht sich der Bundesverband Güterkraftverkehr und Logistik (BGL) zwar grundsätzlich für eine CO2-Mautreform aus, lehnt jedoch die konkrete Form der Umsetzung ab. Der vorliegende Gesetzentwurf sei ein sinnloser Inflationstreiber inmitten einer Wirtschaftskrise ohne jede Lenkungswirkung, so der Verband. Unter dem Deckmantel des Klimaschutzes schade er Wirtschaft und Bevölkerung und gleiche einer massiven Steuererhöhung. Aus Sicht des BGL sollte unter anderem die Verschiebung der CO2-Maut mit einem Stufenmodell auf Januar 2025 verschoben werden – zumindest aber auf den 1. Januar 2024, um die Anpassung bestehender Verträge für nur einen Monat vor dem Jahreswechsel zu vermeiden. Zudem solle eine Gleichstellung biogener Kraftstoffe und E-Fuels mit emissionsfreien Fahrzeugen berücksichtigt werden sowie die Vermeidung der Doppelbelastung durch nationalen Emissionshandel plus CO2-Maut. Ferner solle auf die Differenzierung der Maut in Stoßzeiten verzichtet und Mautharmonisierungsprogramme verdoppelt und ausgedehnt werden.

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