BVMB appelliert an Bund

Zusagen zu Bahnprojekten einhalten

Bonn (ABZ). – Nach dem aktuellen Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum zweiten Nachtragshaushaltsgesetz 2021 des Bundes dürfe die Ampelkoalition 60 Milliarden Euro aus dem Coronafonds nicht einfach in den Klima- und Transformationsfonds (KTF) verschieben, infomiert die Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen (BVMB).

Die Haushaltsberatungen des Deutschen Bundestags liefen zwar wie geplant weiter, aber schon jetzt stehe fest, dass ein neuer Wirtschaftsplan für den Klima- und Transformationsfonds aufgestellt werden müsse. Immerhin unterlägen die Maßnahmen zur Förderung der Energieeffizienz und der erneuerbaren Energien im Gebäudebereich nicht der Sperre des aktuellen Wirtschaftsplans des KTF, so der Verband.

BVMB-Hauptgeschäftsführer Michael Gilka mahnt aber schon jetzt an, sich an die Zusagen für die Finanzierung zum Ausbau der Verkehrsinfrastruktur zu halten. "Das Urteil hat insbesondere Auswirkungen auf die Bahn, da rund 12,5 Milliarden Euro aus dem KTF auch in die Eisenbahninfrastruktur fließen sollten. Das ist jetzt auch gefährdet und damit auch viele Projekte der Bahn für die dringend benötigte Modernisierung der Schieneninfrastruktur in Deutschland", sagt Gilka. Darauf hätten sich Bahn und Bauwirtschaft aber verlassen. "Und natürlich auch die Gesellschaft, der die Politik und die Bahn versprochen haben, dass mit der Generalsanierung der Hochleistungskorridore bis 2030 alles besser wird." Hier bedürfe es jetzt schneller und rechtssicherer Lösungen, damit diese dringenden Maßnahmen auch innerhalb eines akzeptablen Zeithorizonts umgesetzt werden können, erläutert Gilka weiter.

Immerhin, die mittelständische Bauwirtschaft könne sich vom ersten Schrecken über das Urteil etwas erholen. Denn in dem gemeinsamen Presse-Statement von Bundeskanzler Scholz, Bundeswirtschaftsminister Habeck und Bundesfinanzminister Lindner habe es klar geheißen, dass alle zugesagten Verpflichtungen eingehalten werden würden.

Das gelte auch für die Förderung von Gebäudesanierungen. "Und das ist auch gut so", meint Gilka. Die mittelständischen Baufirmen hätten sich schon entsprechend eingestellt und schaffen Kapazitäten, um die zu erwartenden Sanierungsaufträge bearbeiten zu können. "Es kann nicht sein, dass die Betriebe dafür Kapazitäten aufbauen und dann leerlaufen", so Gilka weiter. Aber insgesamt führt das Urteil und die Konsequenzen zu einem Vertrauensverlust in der Wirtschaft, auch in der mittelständischen Bauwirtschaft.

"Die Politik ist jetzt aufgefordert, kurzfristig Planungssicherheit für die Investitionen und damit für die Wirtschaft herzustellen", fordert der Hauptgeschäftsführer.

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