EU-Straßentransport-Richtlinie

Vorgeschlagene Änderungen sind unverhältnismäßig

BERLIN (ABZ). - Zur geplanten EU-Straßentransport-Richtlinie (2002/15/EC) wurde im Europäischen Parlament ein Änderungsvorschlag eingereicht, durch den künftig Fahrzeuge zwischen 2,8 und 3,5 Tonnen Gesamtmasse mit digitalen Tachographen ausgestattet werden müssten. Betroffen wären zum Beispiel kleine Transporter oder Pritschenwagen, die üblicherweise für kurze Fahrten zwischen Baustellen, Unternehmen und Materiallager eingesetzt werden, also Fahrten im regionalen Umfeld und nicht im Fernverkehr mit hauptberuflichen Fahrern.

"Für den baubetrieblichen Ablauf ist die Fahrtätigkeit von völlig untergeordneter Bedeutung", so Prof. Dr. Karl Robl, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes (ZDB), zu den Plänen der europäischen Parlamentarier. "Die vorgeschlagenen Änderungen sind unverhältnismäßig, praxisfern und ein Bürokratismus zulasten von Unternehmen." Die geplante Richtlinie solle dem Zweck dienen, das Transportgewerbe zu kontrollieren. Sie stehe allerdings der geplanten Novel-lierung der Fahrpersonalverordnung EC 561/2006, die unnötige Bürokratie im Zusammenhang mit den Lenk- und Ruhezeiten und deren Überwachung abbauen solle, diametral entgegen. Diese beruhe auf dem Vorschlag, den das deutsche Handwerk der Europäischen Kommission im vergangenen Jahr unterbreitet habe, regional tätige Handwerksbetriebe gezielt von den Kontrollvorschriften zu den Lenk- und Arbeitszeiten der Verordnung auszunehmen.

Dazu Robl: "Immerhin wurde der Zentralverband des deutschen Handwerks für diesen Vorschlag im Mai 2009 von der Stoiber-Kommission mit dem Entbürokratisierungspreis der Europäischen Kommission ausgezeichnet. Es wäre ein Schildbürgerstreich, würden nun stattdessen die Änderungsvorschläge der Europa-Parlamentarier umgesetzt."

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