Fachkongress Betoninstandhaltung
Einsatzmöglichkeiten von BIM diskutiert
Dortmund (ABZ). – Fünf Referate aus vier unterschiedlichen Bereichen der Betoninstandsetzung, ein juristisches Thema, 29 Fachaussteller aus der Betoninstandhaltung und 320 Teilnehmer – so sieht die positive Bilanz des 28. Fachsymposiums "Betoninstandhaltung heute für die Zukunft" aus.
Das Symposium hat die Landesgütegemeinschaft Instandsetzung von Betonbauwerken Nordrhein-Westfalen e. V. (LIB) in Kooperation mit der Bundesgütegemeinschaft Betonflächeninstandsetzung (BFI) durchgeführt. Es gilt den Veranstaltern zufolge als eines der teilnehmerstärksten Fachsymposien bundesweit. Vertreter öffentlicher und privater Auftraggeber, Mitarbeiter von Wohnungsbaugesellschaften, Energieversorger, Ingenieurbüros, Architekten, Sachverständige und Unternehmen der Bauwirtschaft ebenso wie Produktehersteller, aber auch Professoren und Studierende kamen zu dem Fachkongress, auf dem Experten über Instandsetzungsprodukte, Geräteeinsatz, Güteschutz und Weiterbildungsmöglichkeiten informierten.
"320 Teilnehmer – das ist eine imposante Resonanz", so begrüßte Sebastian Fink, Vorsitzender der LIB NRW e. V. in Krefeld und Technischer Leiter der Firma SBS GmbH, die Kongressteilnehmer. Steigende technische und ökologische Anforderungen an die Bauwerke und zunehmend komplexere Planungsprozesse würden in der Betoninstandhaltung intelligente Materialien und Produkte und klare und transparente Regeln und Richtlinien erfordern. Er verwies auf den Änderungsentwurf der Musterverwaltungsvorschrift "Technische Baubestimmungen" für die Ausgabe 2020/1 und auf die "Technische Regel Instandhaltung von Betonbauwerken" (TR Instandhaltung), die kürzlich auf der Internetseite des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) veröffentlicht worden seien. "Hiermit wird nun endlich nach Jahren des Wartens allen an der Betoninstandhaltung Beteiligten die Möglichkeit gegeben, sich auf die neue Rechtslage einzustellen", sagte Fink. Anschließend informierte Dr. Lars Wolff über die neue Technische Regel 'Instandhaltung von Betonbauteilen' des DIBT. Er ging auf Änderungen bei Prinzipien und Verfahren sowie auf Änderungen bei Instandsetzungsprodukten und bei Ausschreibungen beziehungsweise bei Bauausführungen ein, gab Hinweise zum Nachweis der Verwendbarkeit der Bauprodukte und zog das Fazit, dass die TR Instandhaltung aktuell von am Bau Beteiligten genutzt werden könne. Die Regel werde voraussichtlich ab Oktober 2020 zu einer Technischen Baubestimmung erklärt werden, so Dr. Wolff. Dann müssten die festgelegten Anforderungen befolgt werden.
Dr. Holle Gedecke von WTM Engineers und Marike Bornholdt stellten anhand eines Projektbeispiels vor, wie BIM in der Instandsetzungsplanung eingesetzt werden kann. Aufgrund immer komplexer werdender Bauwerke und hoher Kosten-, Termin- und Qualitätsanforderungen müssten Planungsprozesse digitalisiert werden, so Bornholdt. Es sei unerlässlich, am Bau beteiligte Personen stärker miteinander zu vernetzen. BIM biete vom ersten Planungsschritt bis zur Bauausführung viele Vorteile. Diese könnten Bornholdt zufolge auch für die Instandsetzungsplanung unter Berücksichtigung der wesentlichen Planungsphasen nach der Richtlinie "Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen" (RiLi-SIB) genutzt werden. Dr. Goedecke widmete sich den Vorteilen der Arbeit mit 3D-Modellen. Er erläuterte, wie Schäden und Fotos eines Stahlbetonbauwerkes, das vorher als 3D-Modell gespeichert wurde, lagegenau verortet und mit weiteren Attributen in eine Datenbank aufgenommen werden können. "Die umfassende Darstellung des Ist-Zustandes", so Dr. Goedecke, "erleichtert die Ermittlung von Schadensmechanismen sowie die bauteilbezogene Planung von Instandsetzungsmaßnahmen." Zudem könnten die für die Ausschreibung benötigten Informationen aus der mitgeführten Datenbank entnommen werden. Somit fungiere das 3D-Modell auch als Ausführungsdokumentation.
Susanne Gieler-Breßmer von der IGF Ingenieur-Gesellschaft für Bauwerkssanierung Gieler-Breßmer & Fahrenkamp GmbH und Björn Krocker, Projektleiter der Neuen Lübecker Norddeutschen Baugenossenschaft eG, stellten außergewöhnliche statische Maßnahmen vor, die bei der Instandsetzung einer Tiefgarage unter einem 1973–1975 erstellten Wohn- und Geschäftshaus umgesetzt wurden. Weder Bodenplatte noch Sockel der aufgehenden Stützen und Wände seien zur Entstehungszeit gegen Tausalz geschützt worden, so die Referenten. Daher waren ausgeprägte Schäden entstanden. Das Instandsetzen der Stützen und Fundamente sei eine große Herausforderung gewesen, da letztere durch Überbauung sehr belastet waren. Im Zuge der Baumaßnahmen mussten mindestens 100 Millimeter Beton abgetragen werden, so die Referenten. Die Prüfung des Tragwerksplaners ergab jedoch, dass dieser Abtrag nicht durchgeführt werden konnte. Da die Stützen bereits stark abgenutzt waren, mussten zunächst statische Sicherungsmaßnahmen in mehreren Bauabschnitten umgesetzt werden, bevor die Instandsetzung durchgeführt werden konnte.
Praxiserfahrungen zum regelwerkskonformen Einsatz von Schutz und Instandsetzungsprodukten aus Sicht der Bauausführung stellte Siegfried Bepple, Geschäftsführer GQ Quadflieg Bau GmbH vor. Und Rechtsanwalt Dr. Martin Stelzner von der Kanzlei Kapellmann & Partner klärte über Prüf- und Hinweispflichten in der Angebots- und Ausführungsphase auf.
Im nächsten Jahr wird das LIB-Fachsymposium nicht stattfinden. Stattdessen organisieren die Veranstalter die BetonInsta 2021 als bundesweite Veranstaltung.
ABZ-Stellenmarkt
Weitere Artikel zum Thema
- Themen Newsletter Building Information Modeling BIM bestellen