Heizungsgesetz
Förderung nun für alle Eigentümer
Neben den bisher Berechtigten können nun auch Vermieter von Einfamilienhäusern, sowie Unternehmen und Kommunen Anträge stellen. Das teilte die zuständige Förderbank KfW mit. Mit der dritten Förderrunde des umstrittenen Heizungsgesetzes steht das Verfahren damit allen vorgesehenen Gruppen offen.
Auch für Wohnungseigentümergemeinschaften etwa mit Zentralheizung war die Förderung bereits möglich. Bisher sind laut Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) inklusive der Zusatzanträge rund 93.000 Zusagen erteilt worden. Mindestens 30 Prozent Förderung sind vorgesehen, egal ob Wohn- oder Geschäftsgebäude.
Bis zu 70 Prozent Zuschuss sind möglich – abhängig von Einkommen, Geschwindigkeit und Umsetzung des Heizungstauschs. Für Eigentümer, die ihre Immobilie selbst bewohnen und bis zu 40.000 Euro zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen haben, ist ein Einkommens-Bonus von 30 Prozent vorgesehen. Bis 2028 kommt ein Geschwindigkeits-Bonus von 20 Prozent für den frühzeitigen Austausch von Heizungen.