Heizungsgesetz tritt in Kraft
Berlin (dpa). – Seit Neujahr greifen die ersten Regelungen des sogenannten Heizungsgesetzes. Generell sieht das Gebäudeenergiegesetz (GEG) vor, dass jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss.
Konkret gilt diese Ökostrom-Pflicht laut Wirtschaftsministerium für alle Neubauten in Neubaugebieten, für die ab Januar ein Bauantrag gestellt wird. Für bestehende Gebäude und Neubauten außerhalb von Neubaugebieten gibt es Übergangsfristen. Wann ihre Eigentümer umrüsten müssen, ist vor allem von der kommunalen Wärmeplanung abhängig. Hauseigentümer können allerdings einen Zuschuss einstreichen, wenn sie sich früher als vorgegeben von ihrer mit fossilen Brennstoffen betriebenen Heizung trennen. Das Gesetz hatte für teils heftige Kritik gesorgt.
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