Kommentar

Alles andere als einfach

von:

Robert Bachmann

Was lange offensichtlich war, ist seit dieser Woche nun auch amtlich: Die Verwendung der seit Jahrzehnten unangetasteten Einheitswerte bei der Berechnung der Grundsteuer sind verfassungswidrig, weil sie gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoßen. So entschied das Bundesverfassungsgericht zu Beginn der Woche in Karlsruhe. Die nun nötige Reform des Gesetzes, für die das Gericht eine Frist von einem Jahr veranschlagt hat, wird alles andere als einfach. Nicht, dass es an Vorschlägen für eine mögliche Neuregulierung mangeln würde. Die Kommentarspalten sind dieser Tage schließlich voll davon. Auch für bereits ausformulierte Gesetzesentwürfe war in den vergangenen Jahrzehnten ausreichend Zeit. Das Problem liegt vielmehr darin, in welcher Weise man die eingeforderte Gleichbehandlung bzw. Fairness gegenüber den zahlreichen betroffenen Parteien am Ende auslegt. Gesucht wird im Grunde die eierlegende Wollmilchsau. Die Grundsteuer soll sich einerseits an der aktuellen Marktlage orientieren, diese jedoch nicht verschärfen, indem sie bspw. die Mieten in den Ballungszentren noch weiter in die Höhe treibt. Auf der anderen Seite stehen die Kommunen, für die eine ihrer wichtigsten Einnahmequellen damit zur Debatte steht. Aufkommensneutral soll die Grundsteuer also sein, dabei nach Möglichkeit jedoch keine Verlierer produzieren. Idealer Weise sollte eine solche Reform auch als Riegel gegen das Spekulieren mit unbebauten Grundstücken genutzt werden. Am Ende darf sich die Bewertung von Grundstücken und Gebäuden aber auch nicht zu aufwendig ausnehmen. Schließlich gab es einen Grund dafür, dass dieses Thema in den vergangenen Jahrzehnten mehr oder weniger friedlich vor sich hin schlummerte. Wie auch immer der Kompromiss am Ende aussehen wird, er wird weder leicht zu finden sein, noch so unkompliziert gestaltet werden können, wie es sich die meisten wünschen.

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