Kommentar

Faire Vergütung für Azubis

von: Robert Bachmann

Mit der jüngsten Reform des Berufsbildungsgesetztes hat der Bundestag in der vergangenen Woche eine Lohnuntergrenze für Auszubildende eingeführt. Lehrlinge sollen demnach künftig einen Mindestlohn von 515 Euro im ersten Lehrjahr bekommen. Schon bis 2023 soll die Untergrenze auf 620 Euro steigen. Der Mindestlohn für Azubis soll die Ausbildung im Handwerk attraktiver machen und so dem vor allem im gewerblichen Sektor weit verbreiteten Fachkräftemangel Einhalt gebieten. Das stößt nicht überall auf Zustimmung. So wertete beispielsweise der Thüringer Handwerkstag die Neuregelung als "Eingriff in die Tarifautonomie". Ausbildungsvergütung und Löhne sollten Sache der Arbeitgeber und Gewerkschaften sein. Genau diese hatten die Reform jedoch ursprünglich vorgeschlagen und auch die Höhe des Betrags ins Spiel gebracht, der nun beschlossen wurde. Viele kritisieren die Mindestvergütung wiederum als zu gering. Ob ein Lehrling von der Lohnuntergrenze profitieren kann, hängt ohnehin stark vom jeweiligen Bereich ab, in dem er oder sie eine Ausbildung absolviert. Während beispielsweise der tarifliche Azubi-Lohn am Bau mit etwa 800 bis 900 Euro weit über dem Durchschnitt liegt, müssen sich Lehrlinge in anderen Gewerken mit deutlich niedrigeren Gehältern abfinden. Dennoch ist der Mindestlohn für Auszubildende eine gute Sache. Zwar sind die branchenintern verhandelten Vergütungen im Handwerk ein wertvolles Gut, jedoch geht die Tarifbindung in Deutschland zusehends zurück. Die Sorge, dass die finanzielle Mehrbelastung dafür sorgen könnte, dass sich kleinere Mittelstandsbetriebe aus der Ausbildung zurückziehen, scheint hingegen überzogen. Wo der Lehrbetrieb aufgrund einer Zusatzbelastung von 100 oder 150 Euro pro Azubi scheitert, sollte dieser eventuell erst gar nicht aufgenommen werden. Generell gilt: Die Lehrlings-Vergütung nach unten hin abzuriegeln, ist ein richtiges und wichtiges Signal in Richtung junger Menschen, die das Handwerk zunehmend als berufliche Laufbahn zweiter Klasse verstehen. Gleichwohl ist der Staat gefragt, es nicht bei der Festlegung von Gehaltsgrenzen zu belassen. Ausbildung sollte nicht nur reguliert, sondern auch gefördert werden. Beispielsweise dort, wo sich Arbeitgeber etwa der mühsamen Ausbildung fremdländischer Arbeitskräfte mit nur geringen oder nicht vorhandenen Deutschkenntnissen widmen.

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