Kommentar

Gerechte Grundsteuer

von:

Robert Bachmann

Die Grundsteuer ist in ihrer aktuellen Berechnungsform ungerecht und muss daher neu geregelt werden. So hat das Bundesverfassungsgericht vor kurzem entschieden. Wie eine "gerechte" Grundsteuer am Ende aussehen soll, ist bislang jedoch unklar. Auch das Gericht hat dazu inhaltlich kaum Vorgaben gemacht. Drei verschiedene Modelle stehen im Raum sowie ein nicht unwesentlicher Dissens zwischen den Ländern, wie sich im Vorfeld des Spitzentreffens der Finanzminister von Bund und Ländern in dieser Woche abzeichnete. Während bspw. Bayern und Hamburg für eine Grundsteuerberechnung nach dem sog. Äquivalenzmodell, also rein nach Grundstücksgröße, plädieren, spricht sich u.a. der Deutsche Mieterbund für eine Berechnung nach dem Wert eines Grundstücks aus. Sachsen-Anhalts Finanzminister André Schröder favorisiert hingegen das sog. Kostenwertmodell, bei dem neben dem Bodenwert auch Baujahr und Baukosten berücksichtigt werden. Zwischendrin fällt immer wieder das Wort Gerechtigkeit. Sie soll der Maßstab der Neuregelung sein, lässt sich in diesem Fall jedoch kaum fassen. Klar scheint häufig, was vermeintlich ungerecht ist: Etwa, wenn das Luxusgrundstück am Bodensee ebenso hoch oder niedrig besteuert ist wie in einer vergleichsweise weniger attraktiven ländlichen Region Deutschlands. Aber auch steigende Mieten in den eh schon vom Wohnraummangel geplagten Großstädten, in denen mittlerweile jeder Zentimeter Grund purer Luxus ist, wären natürlich ungerecht. Objektive Gleichberechtigung und subjektiv zu beurteilende Gerechtigkeit finden hier schlichtweg schwer zueinander. Am Ende wird es wohl v. a. auf die Stellschrauben des neuen Berechnungsmodells ankommen, um mit einem halbwegs schlanken und unbürokratischen Ansatz möglichst allen Positionen gerecht zu werden.

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