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Verkürzung der Gewährleistungsfrist durch das Abnahmeprotokoll

von:

RechtsanwaltPhilip Pürthner

Rechteck Recht und Normen

Darum geht's: Der Auftraggeber entsendet seinen Vertreter zu einer rechtsgeschäftlichen Abnahme. Das Abnahmeprotokoll sieht für das Ende der Gewährleistung ein von den Vertretern an der Baustelle berechnetes Datum vor. Das Abnahmeprotokoll wird von beiden Parteien unterzeichnet. Die im Abnahmeprotokoll individuell angegebene Gewährleistungsfrist weicht von der gesetzlichen bzw. der ursprünglich vereinbarten Frist ab. Nach der Abnahme kommt es zu Mängeln, die der Auftrag-geber rügt. Die Aufforderung zur Mängel-beseitigung erfolgt zeitlich nach dem im Abnahmeprotokoll angegebenen Datum für das Ende der Gewährleistung. Der Auftraggeber erhebt die Einrede der Verjährung und setzt sich damit durch. (OLG Braunschweig, Urteil vom 20.12.2012 – 8 U 7/12, IBR 2013, S. 140).

Das Gericht geht davon aus, dass es sich um eine sogenannte Individualvereinbarung handelt. Die Parteien haben nicht nur eine Wissenserklärung, sondern eine sogenannte Willenserklärung abgegeben. Sie ist auf eine Klarstellung der Gewährleistungsfristen gerichtet.

Folgen für die Praxis: Bei der Aufnahme von Gewährleistungsfristen in einem Abnahmeprotokoll ist genau darauf zu achten, ob die in dem Abnahmeprotokoll niedergelegte Gewährleistungsfrist mitder vertraglich vereinbarten Frist übereinstimmt. Der Bauvertrag wird in der Regel in Form von Allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossen. Eine Individualver-einbarung geht regelmäßig vor. Ob das Urteil bzw. die Entscheidungsgründe des OLG Braunschweig auch von anderen Oberlandesgerichten getragen werden, ist durchaus fraglich. Gleichwohl besteht ein hohes Risiko, das zum Verlust von Ansprüchen führen kann. Haftungspotenzial besteht in diesem Zusammenhang selbstverständlich auch für Architekten, die als Bauherrenvertreter in deren Namen und Vollmacht gegebenenfalls unbewusst eine Verkürzung der Rechtsposition des Auftraggebers herbeiführen.

Kanzlei: RJ Anwälte Jochem Partnerschaftsgesellschaft mbB, Wiesbaden

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