Verpflichtung für Länder und Kommunen

Bundestag verabschiedet Gesetz für die Wärmeplanung

Berlin (ABZ). – Der Deutsche Bundestag hat jüngst das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz) verabschiedet. Er schafft damit eine wesentliche Grundlage für eine klimafreundliche und bezahlbare Wärmeversorgung in Deutschland, die dazu beiträgt, die Klimaziele im Jahr 2045 einzuhalten, informiert das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB). Ziel des Wärmeplanungsgesetzes ist es demnach, die Planungs- und Investitionssicherheit der Akteure vor Ort zu verbessern und die Entwicklung der Wärmeversorgung und Energieinfrastrukturen zu steuern.

Das Wärmeplanungsgesetz sieht dazu eine Verpflichtung der Länder vor, Wärmeplanungen durchzuführen. Die Länder können diese Aufgabe auf die Kommunen übertragen. Kernstück der Wärmeplanung ist die Ausweisung von Wärmeversorgungsgebieten. Dabei wird dargestellt, welche Wärmeversorgungsart für ein Gemeindegebiet besonders geeignet ist. Die Ausweisung erfolge auf Basis einer Bestandsanalyse, mit der die bestehende Wärmeversorgung ermittelt werde, sowie einer Potenzialanalyse. Das Wärmeplanungsgesetz soll gemeinsam mit der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes zum 1. Januar 2024 in Kraft treten. Neben der Wärmeplanung legt das Gesetz Anforderungen an den Einsatz von erneuerbaren Energien und unvermeidbarer Abwärme in Wärmenetzen fest. Bis zum Jahr 2030 müssen Wärmenetze zu einem Anteil von 30 Prozent und bis 2040 zu einem Anteil von 80 Prozent aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme gespeist werden. Neue Wärmenetze müssen bereits ab dem1. März 2025 einen Anteil von 65 Prozent aufweisen.

"Wir sind jetzt wieder einen großen Schritt weitergekommen. Mit diesem Gesetz wissen die Kommunen, die Unternehmen, die Eigentümerinnen und Eigentümer, die Mieterinnen und Mieter in Zukunft, welche Energieversorgung für sie in Frage kommt und welche Möglichkeiten es in ihrem Ort überhaupt gibt", sagt Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen. "Viele Kommunen haben sich bereits auf den Weg gemacht, in einigen Bundesländern ist die Wärmeplanung verpflichtend", sagte Geywitz. Auch seien grenzüberschreitende Wärmeplanungen möglich, in den deutsch-polnischen und deutsch-französischen Grenzgebieten werde gemeinsam geplant. Das Gesetz lasse viele Wege und Möglichkeiten zu.

"Städte und Gemeinden erhalten nun ein Instrument, mit dem sie ihre Wärmeversorgung in eigener Hoheit entwickeln, ausbauen und schrittweise auf erneuerbare Energien umstellen können. Das schafft Klarheit und Planungssicherheit", sagte Robert Habeck, Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz. Der Ausbau der Wärmenetze könne auf unterschiedliche Weise geschehen, je nach dem, was sich vor Ort am besten anbiete, also wirtschaftlich und effizient sei. Zum Beispiel mit Geothermie, Abwasserwärme oder der Umweltwärme, die sich durch Wärmepumpen, zunehmend auch durch Großwärmepumpen, in die Wärmenetze einspeisen lasse. "Das Gesetz stellt sicher, dass die Wärmenetze in Deutschland dabei immer sauberer und klimafreundlicher werden", sagte Habeck.

ABZ-Stellenmarkt

Relevante Stellenangebote
Projektleitung (m/w/d) , Heilbronn  ansehen
Leitung (m/w/d) der Abteilung Tiefbau, Pullach im Isartal  ansehen
Bauleiter und Oberbauleiter/in im Straßen- und..., Leipzig, Halle  ansehen
Alle Stellenangebote ansehen

Ausgewählte Unternehmen
LLVZ - Leistungs- und Lieferverzeichnis

Die Anbieterprofile sind ein Angebot von llvz.de

ABZ-Redaktions-Newsletter

Freitags die aktuellen Baunachrichten direkt aus der Redaktion.

Jetzt bestellen