Vertrag Elbphilharmonie

Hamburgs Senat zieht Konsequenzen und bessert nach

HAMBURG/BERLIN (ABZ). - Die Stadt Hamburg zeigt, wie es geht: Während an Spree und Neckar die Großprojekte und -baustellen aus dem Ruder gelaufen sind, setzt der Hamburger Senat auf eine Modifikation und Neuordnungsvereinbarung für den Bau der Elbphilharmonie. Ein wichtiger, neu aufgenommener Punkt: Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige werden planungs- und baubegleitend mit der Überprüfung und Qualitätssicherstellung beauftragt. Der Präsident des Bundesverbands öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger wurde berufen, bei Uneinigkeit von sich aus öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für diese Aufgaben zu bestimmen. Mit den Partnern Adamanta, Hochtief, Herzog & de Meuron sowie Höhler + Partner hat die Stadt Hamburg den Vertragstext für die Neuvereinbarung des Projektes Elbphilharmonie verhandelt und damit nachgebessert. Verbindliche Abnahmen der einzelnen Bauabschnitte, ein verbessertes Zeitmanagement sowie mehr Transparenz sind grundlegende Punkte der Vertragsmodifizierung. Hamburgs Erster Bürgermeister Olaf Scholz sieht in dieser Neuvereinbarung einen Mut machenden Fortschritt.

Ein wichtiger Punkt der Neuregelung ist die Beauftragung öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger. "Zur Sicherstellung der vertragskonformen Qualitäten und der Funktionsfähigkeit der Planung und der Bauausführung ist vereinbart, dass öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige planungs- und baubegleitend gemeinsam beauftragt werden", heißt es in der Neuregelung. Hier setzt die Stadt Hamburg auf die Kompetenz des Bundesverbands öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e. V. (BVS). BVS-Präsident Roland R. Vogel begrüßt die Entscheidung: "In unserem Verband ist das erforderliche Know-how gebündelt vorhanden. Die öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen unseres Bundesfachbereichs Bau und Bauwesen sind in der baubegleitenden Qualitätsüberwachung auch in Großprojekten erfahren und hinsichtlich ihrer persönlichen Eignung und nachgewiesenen Sachkunde qualifiziert für eine solche Aufgabe. Wir haben uns in unserer staatsbürgerlichen Verantwortung gesehen, kompetente Hilfe bei dem Großbauprojekt Flughafen Berlin Brandenburg anzubieten."

In seinem Schreiben vom Januar 2013 hat der BVS dem verantwortlichen Ministerium sowie dem Aufsichtsrat des BER (Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Staatssekretär Bomba und Ministerpräsident Platzeck) fachkundige Unterstützung angeboten, um zu helfen, weitere Baudesaster zu vermeiden. Wo Hamburg Konsequenzen zieht, zögert Berlin noch: An der Spree erklärt man im Antwortschreiben, Sachverständige seien bereits beauftragt. Doch es gibt kein (Berufs-)Gesetz, das den Sachverständigen definiert. Folglich kann sich jeder, der sich für geeignet und berufen hält, als Sachverständiger bezeichnen. Die eigentlichen Berufsbezeichnungen als Sachverständiger, Gutachter oder Experte sind nicht geschützt. Einzig und allein die Sachverständigen, die öffentlich bestellt und vereidigt sind, führen die gesetzlich geschützte Berufsbezeichnung "öffentlich bestellt und vereidigt".

"Ein Qualitätsgarant ist die öffentliche Bestellung und Vereidigung zum Sachverständigen. Diese Vereidigung impliziert zahlreiche Grundvoraussetzungen, die ein Sachverständiger erfüllt", so Vogel.

Mit der öffentlichen Bestellung ist also eine besondere Qualifikation bestätigt. Sachverständige sind mit sehr verantwortungsvollen Prüf- und Überwachungsaufgaben betraut, etwa baubegleitenden Qualitätskontrollen, Ausstellung von Bescheinigungen etc. Die wesentliche Aufgabe des Sachverständigen besteht in der Feststellung von Tatsachen und der Ableitung von Schlussfolgerungen in Form eines objektiven und allgemein gültigen Urteils. Für öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige gelten die Bestellungsgrundlagen der Industrie- und Handelskammern, der Handwerkskammern sowie der anderen Bestellungskörperschaften. Die Bestellungskörperschaften bestellen gemäß § 36 Gewerbeordnung auf Antrag Personen mit besonderer Sachkunde auf ihrem jeweiligen Gebiet zu Sachverständigen. "Wir sehen uns als kompetenten Ansprechpartner mit hoch qualifizierten Bau-Spezialisten, die bestens geeignet sind, Großbauprojekte erfolgreich zu unterstützen", so Vogel weiter. Am Großbauprojekt Flughafen Berlin Brandenburg hätten Baumängel durch eine unabhängige Baubegleitung durch verantwortlich handelnde Sachverständige frühzeitig erkannt werden können.

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