Alle Leistungen aus einer Hand

Thema Baulohn einfach meistern

Branchensoftware
Die Erfassung ist denkbar einfach: Nur die Stunden und die Symbole für die Lohnarten (Urlaub, Schlechtwetter ...) unter Angabe der Kostenstelle werden erfasst – den Rest erledigt BRZ. Mit minimalem erhält man so unter anderem jeden Monat einen aussagekräftigen Lohnkosten-Soll-Ist-Vergleich für die Baustellen. Grafik: BRZ

NÜRNBERG (ABZ). - Der Baulohn gilt als eine der schwierigsten Entgeltabrechnungen im europäischen Wirtschaftsleben. Kosten und Verwaltungsaufwand für die Umsetzung immer neuer Regelungen steigen ständig. Für den europäischen Spezialisten für Organisation und Bauinformatik BRZ sprechen daher viele gute Gründe dafür, den Baulohn auszulagern. BRZ ist erfahrener Spezialist in Sachen Baulohn. Im Vollservice übernimmt BRZ verantwortlich die vollständige Baulohnabrechnung, sichert die gesamte Verwaltung der Personalunterlagen, kümmert sich um alle Meldungen an Ämter und Sozialkassen und liefert der Firmenleitung aussagekräftige Auswertungen. Das spart Personal-, IT- und Schulungsaufwand. Die Erfassung von Arbeitsstunden und Fehlzeiten erfolgt einfach und schnell entweder auf Papier oder auf dem Wege der elektronischen Eingabe. In der klassischen Variante kommen klar strukturierte Stundenkarten mit Zuordnung der entsprechenden Kostenstelle zum Einsatz. Die Aufzeichnungen werden an die zuständigen BRZ Ansprechpartner übermittelt, dort geprüft und zuverlässig weiterverarbeitet. Die Leistungen umfassen:

  • ? Erstellung aller erforderlichen Arbeitnehmerbescheinigungen (Krankengeld, Wohngeld usw.),
  • ? Erfassung der Arbeitsstunden nach Baustellen,
  • ? Auswertung der einer Baustelle zugeordneten Lohnkosten für die Nachkalkulation,
  • ? Führung der Ausgleichskonten bei Arbeitszeit-Flexibilisierung, Abrechnung von Saison-KUG, MWG und ZWG,
  • ? Sämtliche elektronischen Meldungen an Krankenkassen, Finanzamt und SOKA-Bau.

Im digitalen Web-Archiv bleiben sämtliche Dokumente, Lohnkonten, Abrechnungen und Auswertungen für die Dauer von mindestens zehn Jahren revisionssicher archiviert.

Ausdruck oder Einsichtnahme zu Prüfzwecken sind jederzeit möglich.

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