2023 werden sich die Sozialabgaben für die meisten Beitragszahler wieder erhöhen. Das liegt vor allem daran, dass der Beitragssatz in der Arbeitslosenversicherung von insgesamt 2,4 auf 2,6 Prozent angehoben wurde und der zusätzliche variable Beitragssatz für Arbeitnehmer zur Krankenversicherung von 1,3 auf 1,6 Prozent. Auch die Höchstbeiträge steigen deutlich gegenüber 2022, da in allen Versicherungszweigen die Beitragsbemessungsgrenzen erheblich angehoben wurden (Quellen: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz (SMS-Sachsen)).