Arbeitssicherheit

Baugewerbe macht sich für Hautkrebsvorsorge stark

Berlin (ABZ). – Auch abseits von Corona hat die Sicherheit der Beschäftigten für das Baugewerbe hohe Priorität. Aktuell gilt es nicht nur, einen ausreichenden Schutz vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus sicherzustellen, sondern auch den sonstigen Alltagsrisiken bei der Arbeit auf einer Baustelle entgegenzutreten. In den Sommermonaten gehört dazu insbesondere das Hautkrebsrisiko. Die entsprechenden Vorsorgemaßnahmen nimmt die Branche sehr ernst, wie der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) kürzlich noch einmal betonte.„Für die mittelständischen Bauunternehmen in Deutschland ist die Achtung des Arbeitsschutzes selbstverständlich“, erklärte der ZDB kürzlich in Berlin Während der Sommerzeit gelte dies im Besonderen für Tätigkeiten im Freien mit hoher Sonneneinstrahlung und Hitzebelastung. Die Betriebe stünden in der Pflicht, vorsorgende Maßnahmen für ihre Beschäftigten zu treffen und ihnen eine arbeitsmedizinische Vorsorge anzubieten. „Gemeinsam sagen wir Hautkrebs den Kampf an!“, heißt es in einer Pressemitteilung des Verbands.Der ZDB weist unter anderem darauf hin, dass bereits seit Jahren die Möglichkeit besteht, die Arbeitszeit in die weniger sonnenreichen Tagesrandzeiten zu verlagern sowie die Pausenzeiten auszudehnen. Zusätzlich seien technische Maßnahmen wie beispielsweise das Aufstellen von Wetterschutzzelten zur Beschattung angeraten. Auch die persönliche Schutzausrüstung diene dazu, die Exposition gegenüber natürlicher UV-Strahlung zu vermindern. Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) unterstützt Unternehmen hierfür unter anderem bei der Anschaffung von Funktionsshirts oder entsprechenden Kopfbedeckungen. Zudem hält sie umfangreiche Informationsmaterialien zum Arbeitsschutz für die Betriebe bereit.Darüber hinaus hat der ZDB bereits im letzten Jahr über eine Sozialpartnervereinbarung eine Angebotsvorsorge hinsichtlich der Belastung durch natürliche UV-Strahlung eingeführt. Hieran waren weitere Branchenverbände, die Gewerkschaft IG Bau und die Berufsgenossenschaft beteiligt. Die Initiative der Branche entstand noch bevor der Gesetzgeber mit einer Änderung der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge Arbeitgeber dazu verpflichtet hat, Beschäftigten eine entsprechende arbeitsmedizinische Vorsorge anzubieten.

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