Auf die Schippe genommen

Anschnallen

Vor zwei Wochen schrieb ich schon einmal über Dinge, die lange Zeit erlaubt waren. Zuletzt ging es ums Rauchen und wo es bis vor recht kurzer Zeit noch völlig okay war. Diesen Duktus behalte ich auch diese Woche noch bei. Aber es soll nicht ums Lunge-Asphaltieren gehen – dieses Mal lautet das Thema: Nicht angeschnallt Autofahren. Das war in der BRD bis 1976 erlaubt, ein Bußgeld bei Verstoß wurde erst ab 1984 verhängt. In der DDR gab es diese Pflicht ab 1980. Überlegt man sich, mit welchem Automatismus man heute zum Gurt greift, scheint auch dies etwas absurd zu sein oder nicht? Aber wahrscheinlich ist das Unangeschnallt-Fahren auch nur etwas für Wagemutige, die gewillt sind, im Falle des Falles im hohen Bogen durch Windschutzscheiben zu fliegen – "my cup of tea" wäre das auf jeden Fall nicht . . . jb

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