Deutscher Holzfertigbau-Verband fordert

Einfacher ins Eigenheim

Verbände
DHV-Präsident Erwin Taglieber ist sich sicher, dass das Bauen mit Holz bundesweit umso beliebter wird, je stärker bürokratische Hürden in den verschiedenen Landesbauordnungen abgebaut werden. Foto: DHV-Archiv/Taglieber Holzbau

Ostfildern (ABZ). – In Deutsch-land fehlen zzt. zwischen 350.000 und 400.000 Wohneinheiten; das entspricht der Neubautätigkeit eines ganzen Kalenderjahres. Dass es überhaupt zu einem derart hohen Defizit kommen konnte, liegt nach Einschätzung des Deutschen Holzfertigbau-Verbandes e. V. (DHV) u. a. an dem viel zu komplexen Bauordnungsrecht bzw. dem Nebeneinander von 16 verschiedenen Landesbauordnungen. Um den akuten Wohnungsmangel nicht noch größer werden zu lassen, sondern Bauinteressenten den Weg ins Eigenheim so einfach wie möglich zu gestalten, setzt sich der DHV dafür ein, überbordende Gesetzes- und Regelwerke zu entfrachten.

"Es kann nicht angehen, dass für die Herstellung der gleichen Sache in jedem Bundesland andere Regeln gelten. Häuser braucht und baut man schließlich überall! Da es nach wie vor der Traum der meisten Bundesbürger ist, in den eigenen vier Wänden zu wohnen, sollte es jedem Wohnungsbaupolitiker ein Herzensanliegen sein, dass sich dieser Traum für möglichst viele Bürger auch erfüllt. Und zwar sinnvollerweise schon in der Lebensphase der Familienplanung – nicht erst kurz vor dem Rentenalter", sagt Erwin Taglieber, Holzbauunternehmer aus Oettingen in Bayern. Als Präsident des Deutschen Holzfertigbau-Verbandes fordert er deshalb eine Rosskur für die deutschen Baugesetze sowie klaren Vorrang für das Ziel, Wohnraum für Familien zu schaffen. Damit spricht er mehr als 300 mittelständischen Hausbauunternehmen aus der Seele, die den miteinander kooperierenden Holzbau-Verbänden Deutscher Holzfertigbau-Verband (DHV), ZimmerMeisterHaus (ZMH) und 81fünf high-tech & holzbau AG angehören.

Aus Sicht des Deutschen Holzfertigbau-Verbandes ist die Landesbauordnung von Baden-Württemberg vorbildlich und sollte als Universalvorlage für die Muster-Bauordnung (MBO) dienen, deren Inhalte im Zuge der Harmonisierung und Vereinheitlichung der LBOs in allen Bundesländern in geltendes Landesrecht zu überführen wären. Insbesondere die Regelungen zu Gebäuden der Klassen 4 (bis 13 m Höhe und Nutzungseinheiten mit jeweils nicht mehr als 400 m²) und 5 (Gebäude über 13 m Höhe) erleichtern in Baden-Württemberg die Verwendung des Werkstoffs Holz in Anwendungsbereichen, die bisher anderen Werkstoffen vorbehalten waren. Hinzu kommt, dass das Land Baden-Württemberg mit seiner aktuellen Holzbau-Offensive dem Einsatz des Naturbaustoffs nachhaltig den Rücken stärkt und öffentliche Gebäude, bei denen das Land der Bauherr ist, künftig vorrangig in moderner Holz- oder Holz-Hybrid-Bauweise umsetzen lassen will. Damit trägt Baden-Württemberg der Tatsache umfassend Rechnung, dass Holz als Baumaterial ein hochwirksames Speichermedium ist, das die Atmosphäre von klimaschädlichem Kohlendioxid entlastet.

Mit der Verwendung von Holz aus bauordnungsrechtlicher Sicht befassen sich die Forschungsprojekte "Holzbau-Richtlinie B.-W." und "TIMpuls", an denen sich auch der Deutsche Holzfertigbau-Verband beteiligt.

"Letztlich ist es eine Frage des politischen Willens, ob und in welchem Umfang in einem Bundesland mit Holz gebaut werden darf. Wie beliebt das Bauen mit Holz bei privaten Bauherren ist, sieht man in Baden-Württemberg, wo mehr als jedes dritte Einfamilienhaus in Holzrahmen- bzw. Holzfertigbauart errichtet wird", unterstreicht DHV-Präsident Erwin Taglieber. Für die politische Entscheidung, Gebäude aus Holz in allen Bundesländern in vergleichbarem Umfang wie in Baden-Württemberg zu ermöglichen, braucht es Fakten, die TIMPuls liefert. Als Holzbauunternehmer hat er keinen Zweifel, dass sich der Werkstoff auch bei Mehrgeschossgebäuden bundesweit durchsetzen wird.

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