GUEP-Planertag

Über Betoninstandsetzung austauschen

Der GUEP-Vorsitzende Dr. Michael Fiebrich, hier beim vorjährigen Planertag, wird über die "Möglichkeiten und Grenzen der Nutzung des Gelbdrucks der Instandhaltungs-Richtlinie" bei der täglichen Arbeit des Sachkundigen Planers sprechen. Foto: GUEP

Köln (ABZ). – Über Erfahrungen bei der Instandhaltung von Betonbauwerken, Forschungsergebnisse und aktuelle Entwicklungen tauschen sich Teilnehmer beim Planertag der Gütegemeinschaft Planung der Instandhaltung von Betonbauwerken e. V. (GUEP) aus. Der nächste GUEP-Planertag findet am 26. November im Maternushaus in Köln statt. Die Veranstaltung wird mit zwei Beiträgen zur Instandhaltungsrichtlinie beginnen, kündigt die Gütegemeinschaft als Veranstalterin an. Der GUEP-Vorsitzende Dr. Michael Fiebrich von der BauIngenieurSozietät Sasse-Fiebrich wird zu der Nutzung des Gelbdrucks der "Instandhaltungs-Richtlinie" bei der täglichen Arbeit des Sachkundigen Planers sprechen. Anschließend spricht Dr. Wilhelm Hintzen vom Deutschen Institut für Bautechnik über die Aussicht auf eine neue Instandhaltungs-Richtlinie und berichtet über die Arbeit der Projektgruppe "TR Instandhaltung von Betonbauwerken". Diese wurde vom Deutschen Institut für Bautechnik als Antwort auf den Beschluss der Fachkommission Bautechnik der Bauministerkonferenz eingerichtet, um eine technische Regel zur Spezifikation von Leistungsmerkmalen und Anforderungen an Instandsetzungsprodukte zu formulieren.

Um die "Aspekte der Digitalisierung von Bestandsbauwerken im Zuge der Ist-Zustandsaufnahme" geht es im Vortrag von Prof. Dr. Christian Glock, der das Fachgebiet Massivbau und Baukonstruktion an der Technischen Universität Kaiserslautern vertritt. Dabei gibt er einen Überblick über den Kenntnisstand der Digitalisierung von Bestandsbauwerken, die im Gegensatz zum Neubau, – wo BIM (Building Information Modeling) inzwischen üblich ist, – derzeit noch unausgereift ist.

Prof. Dr. Marc Gutermann vom Institut für experimentelle Statik der Hochschule Bremen spricht über die "Möglichkeiten und Grenzen experimentell gestützter Tragsicherheitsnachweise an Stahlbeton- und Spannbetonbauwerken im Hoch- und Ingenieurbau".

Die neue Vorgehensweise bei der Qualitätssicherung von Instandsetzungsprodukten unbekannter Zusammensetzung im Geschäftsbereich des Verkehrswasserbaus steht im Mittelpunkt des Beitrags von Andreas Westendarp von der Bundesanstalt für Wasserbau.

Dabei stellt er die Konsequenzen dar, die sich durch das Ende der Übergangsregelung für die Geschäftsbereiche des Verkehrswasserbaus und des Bundesfernstraßenbaus ergeben. Nach dieser war es möglich war, durch Vorlage gültiger ABPs und Übereinstimmungsbestätigungen einen Nachweis der Verwendbarkeit und der Leistungsbeständigkeit der Instandsetzungsprodukte zu erbringen.

Die Ausführungen von Prof. Dr. Rainer Hohmann von der Fachhochschule Dortmund nehmen Bauteil- und Bauwerkssegmentfugen sowie Arbeitsfugen im Zuge von Betoninstandhaltungsarbeiten in den Fokus. Er klärt Planungsgrundlagen und berichtet über Schäden, die auf Planungsfehler zurückzuführen sind.

"Gutachten/Planung und Ausführung von Betoninstandhaltungsmaßnahmen unter Berücksichtigung technischer Regelwerke und der Neuregelung des Architekten- und Ingenieurvertrags nach §§ 650 p ff. BGB" sind die Themen von Prof. Dr. Gerd Motzke, Rechtsanwalt, Mering und Honorarprofessor für Zivil- und Zivilverfahrensrecht an der Juristischen Fakultät der Universität Augsburg. Parallel zur Tagung informiert eine Fachausstellung über Produkte und Dienstleistungen rund um die Betoninstandhaltung. Der GUEP-Planertag findet bereits zum 14. Mal statt. Interessenten können sich auf der Homepage der Gütegemeinschaft Planung der Instandhaltung von Betonbauwerken e. V. (GUEP) unter www.guep.de anmelden.

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