Meisterpflicht

Handwerk will keine Ausnahmen mehr

Potsdam (dpa). – Die Ausnahmen von der Meisterpflicht in mehr als 50 Handwerksberufen sollten aus Sicht der Potsdamer Handwerkskammer so bald wie möglich zurückgenommen werden. Dafür würden nicht nur fachliche Gründe sprechen, sagte Ralph Bührig, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Potsdam, der Deutschen Presse-Agentur. "Die Abschaffung der Meisterpflicht hat aus unserer Sicht in keinem Bereich positive Effekte gebracht", sagte er. 2004 war bundesweit in mehr als 50 Berufen die Meisterpflicht weggefallen. Um sich als Jalousienbauer, Schilder- und Lichtreklamehersteller, Goldschmied und Musikinstrumentenhersteller, Fliesenleger oder Raumausstatter selbstständig zu machen, ist kein Meisterbrief oder Qualifikationsnachweis mehr notwendig. "Jemand der Fliesen legen kann, macht sich einfach als Fliesenleger selbstständig", sagte Bührig. Die Qualifikation könne vielleicht bei normalen Fliesen ausreichen. Aber Fußbodensanierungen in einem Altbau mit einer wasserdichten Abdeckung erforderten spezielle Kenntnisse, die bspw. in der Lehre oder Meisterschule vermittelt würden. Wenn in allen Bereichen die Meisterpflicht gelte, könne auch der Wettbewerb wieder fairer werden. Durch Solo-Selbstständige werde er unter Druck gesetzt. Sie sorgten oft nicht für ihre Altersvorsorge oder Krankenversicherung, um Preise niedrig zu halten.

Zudem fehle zunehmend qualifizierter Nachwuchs. "Wer ungelernt einen Betrieb aufmacht, ist nicht in der Lage, Lehrlinge auszubilden", betonte Bührig. In einigen zulassungsfreien Gewerken sei dieser Bereich stärker eingebrochen als allgemein im Handwerk. "Bei Fliesenlegern und Gebäudereinigern gibt es praktisch keine Ausbildung mehr", sagte er. Lehrlinge seien nur noch in den Betrieben zu finden, die von einem Meister geführt würden. "Die wenigen noch vorhandenen Meisterbetriebe können sich die Ausbildung junger Leute nicht leisten", sagte er. Von den derzeit 3500 Fliesenlegerbetrieben in Brandenburg haben sich bspw. 3000 nach der neuen Regelung selbstständig gemacht.

Die Nachwuchsfrage im Handwerk sei nach wie vor drängend, sagte Bührig. Viele junge Leute strebten jedoch an Universitäten und Hochschulen, wo die Ausbildung unabhängig von der Dauer kostenfrei sei. Wer Handwerksmeister werden wolle, könne zwar unter bestimmten Voraussetzungen Meisterbafög beantragen. "Das halten wir nicht für ausreichend", sagte er. Wer berufliche Bildung wertschätze, müsse auch für die Kosten aufkommen. Der Meisterbonus, der in Brandenburg gezahlt werde, sei eine gewisse Entlastung. "Das stellt uns aber noch nicht zufrieden", sagte er.

Im vergangenen Jahr haben nach Angaben des Wirtschaftsministeriums die drei märkischen Handwerkskammern an knapp 270 Personen einen Erfolgsbonus für bestandene Meisterprüfungen im Handwerk in Höhe von jeweils 1500 Euro gezahlt. Zudem gibt es Meistergründungsprämien in zwei Stufen. Meister, die im Land einen Betrieb gründen, eine Beteiligung eingehen oder ein Unternehmen im Handwerk gründen, können einmalig 8700 Euro erhalten. Wer zusätzlich einen Arbeits- oder Ausbildungsplatz schafft, wird mit noch einmal 3300 Euro belohnt. Von 2015 bis 2018 wurden von 280 Anträgen 255 bewilligt. 2,2 Mio. Euro standen dafür bereit. Meist sind es Betriebe im Kfz-Bereich oder im Heizungs-, Lüftungs- und Sanitärgewerbe.

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