Minister Seehofer lobt Baulandmobilisierungsgesetz

Durchbruch für Wohnungsbau

Berlin (ABZ). – Der Bundestag hat jüngst den vom Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat Horst Seehofer vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Mobilisierung von Bauland – kurz Baulandmobilisierungsgesetz – verabschiedet. Es baut auf den Empfehlungen der Baulandkommission auf und erleichtert den Kommunen die Bereitstellung von Bauland, informiert das Ministerium. Seehofer: "Wer neue Wohnungen bauen will, braucht Bauland." Das Baulandmobilisierungsgesetz setze genau hier an, Kommunen könnten nun zum Beispiel Baulücken und brachliegende Flächen schneller und flexibler nutzen. "Damit setzen wir ein zentrales Ziel des Koalitionsvertrages und der Wohnraumoffensive um. Die Verabschiedung durch den Bundestag ist ein Durchbruch für den Wohnungsbau in Deutschland", kommentiert der Minister. Das Baulandmobilisierungsgesetz enthalte mehrere Neuerungen, so das BMI. Dazu zählen Erleichterungen für den Wohnungsbau: Baugenehmigungsbehörden könnten leichter Befreiungen von bestehenden Bebauungsplänen zugunsten des Wohnungsbaus erteilen. Die Gemeinden erhielten mehr Flexibilität, um Dachgeschossausbauten und Anbauten zu erleichtern. Dafür würden die bisher bestehenden Obergrenzen für das Maß der baulichen Nutzung in Orientierungswerte geändert, so das Minsterium. Eine weitere Neuerung ist die Ausweitung kommunaler Vorkaufsrechte: Den Gemeinden werden für Problemimmobilien und brachliegende Grundstücke Vorkaufsrechte eingeräumt. Als Eigentümer könnten sie so Einfluss auf die Bebauung der Grundstücke mit bezahlbarem Wohnraum nehmen. Kommunen könnten zudem Grundstücke in Zukunft leichter zum Verkehrswert erwerben. Ebenfalls neu ist die Erweiterung des Baugebots: Um Baulücken und ungenutzte Grundstücke leichter schließen zu können, wurde das Baugebot in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt erweitert. Künftig bestehe dort die Möglichkeit, dem Eigentümer eine Wohn-bebauung vorzuschreiben. Gleichzeitig werde jedoch das Verfügungsrecht zugunsten des engsten Familienkreises gewahrt. Zusätzlich gebe es nun einen Sektorale Bebauungsplan: Mit diesem neuen Bebauungsplantyp erhalten die Gemeinden ein neues Planungsinstrument, um einen Bauleitplan gezielt nur für den Wohnungsbau aufzustellen. Auch neu: Die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen. In angespannten Wohnungsmärkten bedürfe die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen künftig der Genehmigung. Die Landesregierungen würden ermächtigt, durch Rechtsverordnung solche Gebiete festzulegen. Die Genehmigungspflicht solle maximal bis zum 31. Dezember 2025 gelten. Die Regelung berücksichtige die Interessen der Mieter vor Verdrängung und die Interessen von Eigentümern und insbesondere Kleineigentümern gleichermaßen. Das Genehmigungserfordernis soll in der Regel erst dann greifen, wenn sich in dem Wohngebäude mehr als fünf Wohnungen befinden. In bestimmten Fällen bestehe ein Rechtsanspruch auf die Genehmigung.

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