Neue Förderrichtlinie veröffentlicht

Dekarbonisierung des Mittelstands im Fokus

Cottbus (ABZ). – Das Bundeministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat jüngst die neue Förderrichtlinie "Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK)" veröffentlicht. Mit der neuen Förderung soll zukünftig vor allem der industrielle Mittelstand bei der Dekarbonisierung unterstützt werden.

Das Modul zur Förderung von Dekarbonisierungsvorhaben wird vom Kompetenzzentrum Klimaschutz in energieintensiven Industrien (KEI) betreut, teilte das Unternehmen mit.

Insgesamt stehen demnach laut derzeitiger Planung für die gesamte Programmlaufzeit rund 3,3 Milliarden Euro zur Verfügung.

Der erste Förderaufruf soll voraussichtlich im September 2024 starten. Unternehmen haben dann drei Monate Zeit, ihre Vorhaben einzureichen. "Heute ist ein guter Tag für den Mittelstand, für den Klimaschutz und für Arbeitsplätze in unserem Land. Mit der neuen Förderung ergänzen wir die Klimaschutzverträge und adressieren ausdrücklich den Mittelstand. Wir wollen gerade auch die vielen mittelständischen Produktionsbetriebe bei der Umstellung auf CO2-arme Verfahren unterstützen", habe Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck gesagt.

Das neue Förderprogramm soll bis 2030 laufen, es soll jährliche Förderwettbewerbe geben. Die Finanzierung erfolgt aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF). Die Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK) ist das Nachfolgeprogramm zur Dekarbonisierung in der Industrie (DDI), welches das unter dem Dach der Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) agierende KEI bereits als Projektträger umgesetzt hatte.

Das neue Förderangebot ermöglicht branchen- und technologieoffen gerade auch innovativen kleineren und mittelgroßen Transformationsvorhaben die Umsetzung. So kann beispielsweise die Umstellung auf Strom dort sinnvoll sein, wo heute noch fossile Brennstoffe in Prozessen genutzt werden, die hohe Temperaturen erfordern.

Die BIK tritt neben das Instrument der Klimaschutzverträge und adressiert laut dem Zentrum zielgenau den Mittelstand. BIK und Klimaschutzverträge sind aufeinander abgestimmt und können nicht kumuliert werden. Die Fördermöglichkeiten starten ab einer Projektgröße von 500.000 Euro für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und einer Million Euro für große Unternehmen. Bei einem Projektvolumen von mehr als 15 Millionen Euro ist eine Kofinanzierung der Bundesländer in Höhe von 30 Prozent vorgesehen.

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