Neue technische Regel TRBS 2121-1

Erste Erfahrungswerte im Umgang

Plettenberg (ABZ). – Seit Februar 2019 gibt es die neue TRBS 2121-1. Die technische Regel für Betriebssicherheit gilt für die Ermittlung von Maßnahmen zum Schutz von Beschäftigten bei der Verwendung von Gerüsten. Diese TRBS für den Gerüstbauer schließt den Auf-, Um- und Abbau der Gerüste ein. Sie konkretisiert die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) hinsichtlich der Gefährdung von Beschäftigten durch Absturz.
ALTRAD plettac assco Baustoffe
Ein vorlaufendes Montagesicherheitsgeländer im Einsatz. Foto: Altrad plettac assco

Für den Horizontaltransport von Gerüstbauteilen ist auf der obersten Lage bei durchgehender Gerüstflucht mindestens ein einteiliger Seitenschutz oder ein Montagesicherungsgeländer (MSG) zu verwenden. Das vorlaufende Alu-Montagesicherheitsgeländer ist eine gute technische Schutzmaßnahme unabhängig von der Gerüstbelag-Breite, denn es besteht aus zwei leichten Bauteilen – Alu- Montagesicherheitspfosten 5,8 kg und Alu-Teleskopgeländer 3 kg.

Für das zuvor eingehängte Alu-MSG wurde beim Auf- oder Abbau pro Gerüstfeld 15 bis max. 16 Sekunden gemessen. Dies bedeutet für das Umsetzen einen zusätzlichen Zeitaufwand von zwei Minuten bei 20 Lfm. Gerüstlänge.

Nach mehr als zwei Jahren konnten erste Erfahrungswerte im Umgang und in Anwendung gesammelt werden. Konkrete Antworten auf die Frage, was die TRBS 2121-1 im Berufsalltag verändert hat, gibt Frank Schimmer, Geschäftsführer der Schimmer GmbH.

Das Unternehmen arbeitet überwiegend mit dem plettac-SL-70/100-Fassadengerüst, contur-Modulgerüst und systemfreiem Material. Es werden alle Baustellentypen und Kundensegmente bedient, wobei die klassische Privatkundschaft aufgrund der Spezialisierung eher die Ausnahme darstellt.

Die Firma Schimmer arbeitet mit dem aktuellen plettac MSG und hat damit nach Angaben des 'Geschäftsführers sehr gute Erfahrungen gemacht: "Das MSG ist praxistauglich und dem täglichen Einsatz auf den Baustellen gewachsen. Andere Systeme haben wir nicht getestet."

Die einzige Alternative sei ein Systemwechsel zu einem Gerüstsystem mit integriertem vorlaufenden Seitenschutz gewesen. Schimmer: "Die damit verbundenen Problematiken bezüglich der Finanzierung und steuerlichen Gestaltung setzen jedoch hohe Hürden und somit dürfte ein Systemwechsel für die meisten Unternehmen nicht infrage kommen."

Zur Logistik für das Montagesicherheitsgeländer am Lagerplatz, beim Transport und auf der Baustelle sagt Schimmer: "Das hängt logischerweise von der Art der Baustelle ab. In der Regel werden die Teile des Montagesicherheitsgeländers in Paletten transportiert. Auf der Baustelle bleibt das MSG nach Montagefortschritt in der jeweiligen Lage, wird jedoch nach Fertigstellung demontiert, abtransportiert und bei der Demontage wieder angefahren."

Zum zeitlichen Aufwand beim Einrichten der Baustelle mit MSG, beziehungsweise bei der Demontage, wenn das Gerüst fertig montiert ist, sagt Schimmer: "Der Transport des MSG zur Baustelle stellt logistisch eine Zusatzaufgabe dar. Unterstellt man einen Gerüstbaubetrieb, bei dem die Montagekolonne mittels eines Lkw mit bis zu 7,5 t Gesamtgewicht ihren Materialtransport zur Baustelle selbst organisiert, fehlt der Platz für das eigentliche Gerüstmaterial." Auch zu den Zeitwerten für den Mehraufwand bei der Montage oder Demontage hat man im Unternehmen Messungen gemacht. Schimmer: "Wir haben Gerüstlagen mit verschiedenen Längen von 15 m bis 50 m untersucht und die Zeit für den Horizontaltransport und den Einbau gemessen. Diese Werte haben wir gemittelt und beaufschlagen sie mit einem Zeitwert für den Höhentransport." Umgerechnet habe man einen Zuschlag für Montage und Demontage von ca. 2 Euro/ m² Gerüstfläche ermittelt. In diesem Wert sei aber die kalkulatorische AfA nicht berücksichtigt. Zur Frage, ob man den den Mehraufwand aus der Umsetzung der TRBS 2121-1 vom Auftraggebern bezahlt bekomme, sagt Schimmer: "Insgesamt wandelt sich die Einstellung der Auftraggeber zu dem Thema Arbeitssicherheit. Wir und viele unserer Kollegen stellen fest, dass Auftraggeber bereit sind für die Arbeitssicherheit Geld in die Hand zu nehmen. Die Gefahr geht mehr von den Gerüstbaubetrieben aus, die sich unter die auskömmlich kalkulierten Angebotspreise legen, auf die Nutzung des MSG verzichten und so versuchen wirtschaftliche Vorteile zu erlangen."

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