Rechtsanwalt informiert über außergerichtliche Verfahren

Ein Schlichtungsverfahren spart Zeit und Nerven

Berlin (ABZ). – Die Schlichtung ist als Verfahren zur Lösung von Baustreitigkeiten besonders geeignet, davon ist Rechtsanwalt Dr. Ulrich Böttger von der Arbeitsgemeinschaft (ARGE) Bau- und Immobilienrecht im Deutschen Anwaltverein überzeugt. Ziel sei eine Einigung zwischen den Konfliktparteien mithilfe einer Schlichtungsperson.
Schlichtung Baurecht
Falls Bauherr und Architekt sich im Bauprozess streiten, kann ein Schlichtungsverfahren die Parteien darin unterstützen, den Konflikt unkompliziert und ohne Aufwand zu lösen. Foto: ARGE Baurecht/Adobe

"Streitende Baupartner können Zeit, Geld und Nerven sparen, wenn sie im Konfliktfall eine der Methoden aus der SOBau einsetzen", sagt Böttger. Er ist einer der Autoren der Schlichtungs- und Schiedsordnung für Baustreitigkeiten (SOBau). Das Regelwerk umfasst unterschiedliche Verfahren für die außergerichtliche Streitbeilegung, darunter Mediation, Schlichtung, Schiedsgutachten und Schiedsgerichtsverfahren. Je nach Schweregrad des Konflikts kann ein passendes Verfahren gewählt werden.

Die Lage auf den Baustellen des Landes sei aktuell angespannt, weiß der Jurist. Anhaltende Lieferprobleme und Preisexplosionen bei den Baustoffen hielten die Beteiligten in Atem. Häufig eskalierten Konflikte und es käme zu Streitigkeiten, die vor Gerichten landeten. "Bauprozesse dauern meist sehr lange, drei bis vier Jahre sind keine Seltenheit. Das ist bei laufenden Bauvorhaben verheerend", berichtet Böttger und ergänzt: "Vielen Baubeteiligten geht in dieser Zeit die Puste aus, die Prozesse werden am Ende oft durch Erschöpfung der Parteien durch einen Vergleich beendet. In vielen Fällen wäre eine Schlichtung für beide Parteien der bessere Weg."

An Baustreitigkeiten seien meist nicht nur ein Kläger und ein Beklagter beteiligt, sondern es stände sich eine Reihe von Streitenden gegenüber, so Böttger. Subunternehmer eines beklagten Bauunternehmens hätten in einem Verfahren gegebenenfalls die gleichen Rechte und Pflichten wie die Streitparteien selbst. Das führe dazu, dass nicht nur Kläger und Beklagter, sondern auch alle anderen Beteiligten mitreden und beispielsweise Stellung zu einem Gutachten nehmen wollen.

Aufgrund dieser Mehrparteienverhältnisse seien Konflikte am Bau komplex und eine Klärung vor staatlichen Gerichten sei entsprechend langwierig. Die Schlichtungsperson moderiere den Konflikt und bringe die "festgefahrene Kommunikation" zwischen den Parteien wieder in Gang. Das nach Ansicht von Böttger unkomplizierte und vom Aufwand her überschaubare Verfahren unterstütze die Parteien darin, den Konflikt beizulegen, unter anderem auch damit, die Sichtweise der anderen Seite wahrzunehmen. Gemeinsam werden gangbare Lösungen erarbeitet.

Kern der Schlichtung ist die gemeinsame Schlichtungsverhandlung, die direkt auf der Baustelle stattfinden könne. Nach Aussagen des Juristen einigten sich die Parteien oft in der Schlichtung. Sollte der Vorschlag nicht (innerhalb von zwei Wochen) angenommen werden, gelte er als abgelehnt. Die Parteien können bei Ablehnung weiterstreiten, sie können den Schlichtungsvorschlag aber auch modifizieren und sich anderweit einigen. Der Schlichtungsvorschlag wird jedoch häufig von den Parteien als richtig empfunden und deshalb angenommen, so die ARGE. "Wir empfehlen regelmäßig, die Schlichtung bereits im Bauvertrag zu vereinbaren. Kommt es dann zum Streit, ist die Lösung bereits vorbereitet", sagt Böttger.

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