Sicherheits- und Gesundheitsschutz auf Baustellen

Mit SiGe-Koordinatoren den Arbeitsschutz sicherstellen

von: Markus Ellenberger
Darmstadt (ABZ). – Baustellenverordnung und Arbeitsschutzgesetz legen unter anderem die Verpflichtungen in Sachen Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen für Bauherren und Arbeitgeber fest. Ziel ist es, Unfälle zu vermeiden und Arbeitsbedingungen zu verbessern.
Arbeitssicherheit
Statistisch entfallen auf Baustellen 16,2 % aller meldepflichtigen Arbeitsunfälle im Betrieb, 23 % der neuen Unfallrenten und sogar 29 % der tödlichen Unfälle. Foto: Michael Gaida via Pixabay

Ab einer bestimmten Baustellengröße muss der Bauherr dafür einen Sicherheits- und Gesundheitskoordinator (SiGe) bestellen, der unter anderem einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan aufstellt und dessen Einhaltung überwacht. Die Vielfalt der damit verbundenen Aufgaben sowie Anforderungen an Know-how und Wissenskompetenzen gestalten sich jedoch für Bauherren als äußerst komplex. Daher ist es sinnvoll, externe Partner für deren Bewältigung zu Rate zu ziehen.

Statistisch entfallen auf Baustellen 16,2 % aller meldepflichtigen Arbeitsunfälle im Betrieb, 23 % der neuen Unfallrenten und sogar 29 % der tödlichen Unfälle.

Baustellenunfälle ereignen sich vor allem bei Projekten wie Neubau, Rückbau, Renovierung und Wartung. Der Gesetzgeber schreibt deswegen Anforderungen an die Sicherheit und den Gesundheitsschutz vor, die bei der Planung und Ausführung von Bauvorhaben eingehalten werden müssen: § 2 Abs. 1 der Baustellenverordnung legt fest, dass insbesondere bei der Einteilung von Arbeiten, die gleichzeitig oder nacheinander durchgeführt werden sowie bei der Bemessung der Ausführungszeiten, die allgemeinen Grundsätze nach § 4 des Arbeitsschutzgesetzes zu berücksichtigen sind.

Dieses regelt unter anderem, dass eine Gefährdung für Leben und physische wie psychische Gesundheit vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst geringgehalten werden muss. Zudem legt der Paragraph fest, dass bei den Maßnahmen der Stand von Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zu berücksichtigen sind. Die Baustellenverordnung schreibt außerdem vor, dass für Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig sind, geeignete Koordinatoren für Sicherheit und Gesundheitsschutz (SiGe) bestellt werden müssen. Der Arbeitsschutz muss also von Beginn an Bestandteil der Planungsleistungen sein.

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Arbeitssicherheit
Der SiGe-Plan ist ab einer bestimmten Baustellengröße notwendig – und im Falle von besonders gefährlichen Arbeiten. Dazu zählen unter anderem Arbeiten, bei denen die Gefahr des Versinkens, Verschüttetwerdens oder von Abstürzen aus großer Höhe besteht. Foto: Peggy und Marco Lachmann-Anke via Pixabay

Der SiGe-Koordinator fungiert als Moderator zwischen Bauherren, Planern, Unternehmen und Behörden. Er hilft Unfälle zu vermeiden, reduziert Bauverzögerungen und Bauablaufstörungen, erhöht die Sicherheit auf der Baustelle und verringert damit die Folgekosten.

Welche Anforderungen der SiGe-Koordinator erfüllen muss, regeln die Baustellenverordnung beziehungsweise die Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB) 30. Bei größeren Baumaßnahmen wie Ingenieurbau, Spezialtiefbau oder Baumaßnahmen mit besonders gefährlichen Arbeiten ist für einen SiGe-Koordinator etwa eine Ausbildung zum Architekten oder Ingenieur erforderlich.

Der SiGe-Koordinator muss zudem umfassende Kenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung der Arbeitsschutzvorschriften vorhalten oder Fachkraft für Arbeitssicherheit sein. Berufliche Erfahrung sowie spezielle Koordinatorenkenntnisse gehören ebenfalls dazu.

Der Bauherr sollte die SiGe-Koordination nur selbst übernehmen, wenn er die dafür ausreichenden Qualifikationen mitbringt. Er ist dafür verantwortlich, Bedingungen für eine sichere Zusammenarbeit zu schaffen:

Von der Planung bis zur Ausführung eines Bauvorhabens muss die Zusammenarbeit mehrerer Gewerke unter Berücksichtigung arbeitsschutzrelevanter Belange koordiniert werden. Um die Zusammenhänge zu erkennen, müssen Kenntnisse aus unterschiedlichen Rechtsgebieten vorhanden sein – neben dem Arbeitsschutz unter anderem Baurecht, Gefahrstoffe oder Umweltrecht.

Der SiGe-Koordinator übernimmt gemäß § 3 Abs. 2 Baustellenverordnung schließlich die Koordinierung der notwendigen Maßnahmen. Er arbeitet einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan aus und stellt Unterlagen mit den Angaben zu Sicherheit und Gesundheitsschutz zusammen.

Die RAB 31 beschreibt die Anforderungen an Inhalt und Form des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans: Bei der Auswahl der Maßnahmen sind die Arbeitsschutzbestimmungen und die Erkenntnisse zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz, der Arbeitsmedizin und Hygiene sowie arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zu berücksichtigen; ebenso müssen die allgemeinen Grundsätze nach § 4 des Arbeitsschutzgesetzes angewendet werden.

Arbeitssicherheit
Ziel ist es, Mitarbeitende für Arbeitsschutz zu sensibilisieren und vor Gefahren und gesundheitlichen Schädigungen zu schützen. Foto: Leeroy Agency via Pixabay

Der SiGe-Plan ist ab einer bestimmten Baustellengröße notwendig – und im Falle von besonders gefährlichen Arbeiten.

Dazu zählen unter anderem Arbeiten, bei denen die Gefahr des Versinkens, Verschüttetwerdens oder von Abstürzen aus großer Höhe besteht. Weiterhin stellen Arbeiten, bei denen Menschen Gefahrstoffen oder Strahlungen ausgesetzt sind, Arbeiten, die nah an Hochspannungsleitungen durchgeführt werden, sowie Arbeiten in Druckluft oder mit Sprengstoff relevante Umstände dar, derentwegen ein SiGe-Plan zum Muss wird.

Als Maßnahme für den Arbeitsschutz kann der SiGe-Plan zum Beispiel die Trennung von gewerkübergreifenden Gefährdungen bestimmen. Dabei handelt es sich um Gefahren, die sich durch örtliches und zeitliches Zusammentreffen mehrerer Gewerke ergeben, zum Beispiel Gefährdung durch Schweißrauche, weil der Arbeitsplatz in der Nähe eines Schweißarbeitsplatzes liegt oder Lärmeinwirkung durch Baumaschinen anderer Gewerke. Weitere Gefährdungen können sich aus den örtlichen Gegebenheiten ergeben, seien es Emissionen oder erdverlegte Leitungen bzw. Freileitungen, die über das Baufeld führen. Außerdem müssen Gefährdungen durch Dritte berücksichtigt werden – etwa, wenn Teile des Baufelds betrieblich genutzt werden oder Risiken, die durch öffentlichen Verkehr oder durch Nachbarbaustellen entstehen.

Eine weitere Aufgabe des SiGe-Koordinators ist die behördliche Vorankündigung der Baustelle. Diese ist gemäß Baustellenverordnung erforderlich, wenn die voraussichtliche Dauer der Arbeiten mehr als 30 Arbeitstage beträgt und auf der Baustelle mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig tätig werden oder der Umfang der Arbeiten mehr als 500 Personentage überschreitet.

Die Ankündigung muss spätestens zwei Wochen vor Beginn oder Errichtung der Baustelle an die zuständige Behörde übermittelt und sichtbar auf der Baustelle angebracht werden. Der Bauherr muss hier die Termine im Auge behalten.

Während der Ausführung des Bauvorhabens koordiniert der SiGe-Koordinator die Anwendung des Arbeitsschutzgesetzes. Er achtet darauf, dass Arbeitgeber und Unternehmen ihre Pflichten erfüllen, passt bei Änderungen in der Ausführung des Bauvorhabens, die sich auf die weitere Koordination auswirken, den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan an, organisiert die Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber und überwacht die ordnungsgemäße Anwendung der Arbeitsverfahren. Regelmäßige Baustellenbegehungen stellen die Einhaltung der Vorgaben sicher.

Bei solchen Begehungen werden Mängel in der Umsetzung oder Vor-Ort-Abweichungen vom SiGe-Plan mit den Verantwortlichen besprochen. Ziel ist es, die Mitarbeitenden für den Arbeitsschutz zu sensibilisieren und die Beschäftigten vor Gefahren und gesundheitlichen Schädigungen zu schützen. Durch die Einhaltung des SiGe-Plans sollen außerdem Bauverzögerungen und Bauablaufstörungen vermieden werden. Nicht zuletzt erstellt der SiGe-Koordinator Unterlagen für spätere Arbeiten (RAB32). Damit sollen Gefährdungen der Sicherheit und Gesundheit für die mit späteren Arbeiten an der baulichen Anlage Beschäftigten reduziert werden. Ebenso helfen die Unterlagen, Improvisationen und Informationsdefizite und dadurch bedingte Störungen, Sachschäden und Unfälle zu vermeiden. Sie sind außerdem die Voraussetzung dafür, die Folgearbeiten ebenfalls sicherheits- und gesundheitsgerecht zu gestalten sowie für eine langfristig wirtschaftliche Nutzung und Instandhaltung der Anlage.

Unternehmen müssen den SiGe-Koordinator nicht zwangsläufig aus dem eigenen Haus bestellen – sie können auch auf externe Partner zurückgreifen. SiGe-Koordinatoren von TÜV Hessen sind zum Beispiel in verschiedenen Sparten qualifiziert.

Neben der Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit werden Ingenieurstudiengänge verschiedener Fachrichtungen abgedeckt. Regelmäßige Qualifizierung und Erfahrungsaustausche stellen sicher, dass das Wissen der SiGe-Koordinatoren auf dem aktuellen Stand ist.

Unternehmen profitieren von einem solchen externen Koordinator in mehrfacher Hinsicht:

Sie können so die Erfüllung der gesetzlichen Pflichten nach Baustellenverordnung sowie Arbeitsschutzgesetz sicherstellen, durch die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften Unfälle reduzieren und die Sicherheitsstandards erhöhen.

So lassen sich Ausfallzeiten von Mitarbeitern und Behinderungen durch Arbeitssicherheitsmaßnahmen reduzieren und die Bauherren werden zeitlich entlastet.

Kosten können schon bei der Ausschreibung durch die Berücksichtigung von Sicherheitsaspekten reduziert werden. Und nicht zuletzt garantiert ein externer Koordinator den sach- und fachgerechten Umgang mit Behörden und Berufsgenossenschaft.

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