Stellungnahme des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks

Data Act sichert fairen Datenzugang für Betriebe

Berlin (ABZ). – Die letzte Runde der Trilogverhandlungen zum Data Act ist am 27. Juni beendet worden. Dazu erklärt Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH): "Das Handwerk fordert seit langem, dass Daten fair geteilt werden. Darum haben wir es stets unterstützt und darauf hingewirkt, dass die EU-Kommission ein Datengesetz mit klaren Regeln vorlegt, die es Nutzern von vernetzten Geräten ermöglichen, direkten Zugang zu von ihnen erzeugten Daten zu erhalten und diese an eine Drittpartei ihrer Wahl weiterzugeben. Gerade auf dem Sekundärmarkt ist der Zugang zu Daten für einen freien Wettbewerb und damit dafür entscheidend, dass Handwerksbetriebe Wartungs- und Reparaturdienste erbringen können.

Mit dem jüngst beschlossenen Kompromiss ist es gelungen, die Prinzipien des Data Acts zu erhalten. Der Automatismus zwischen Herstellervertrag und Dienstleistung wurde aufgelöst. Anstatt unweigerlich den Service des Herstellers in Anspruch nehmen zu müssen, werden Kundinnen und Kunden nun durch den Zugang zu ihren Daten mehr Entscheidungsfreiheit haben, an wen sie ihre Daten weitergeben und zu welchem Zweck.

Die Hersteller müssen vernetzte Produkte so konzipieren und herstellen, dass auslesbare Produktdaten und damit zusammenhängende Servicedaten, einschließlich Metadaten, in der gleichen Form auch Nutzern und Drittparteien zur Verfügung stehen. Allerdings wurde der Schutz von Geschäftsgeheimnissen im Data Act übermäßig privilegiert. Damit könnten Geschäftsgeheimnisse in der Praxis generell als Vorwand dienen, um Daten vorzuenthalten. Wir erwarten, dass die Bundesregierung diese Gefahr bei der Anwendung des Data Acts erkennt und mindert."

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