Bedenken an Oder-Ausbau

Tiefe Gräben bei Konferenz zum geplanten Oder-Ausbau

Der Ausbau der Oder war 2015 beschlossene Sache. Nun mehren sich die Bedenken. Logistiker und das Bundesverkehrsministerium wollen an dem Vorhaben festhalten.

Frankfurt (Oder) (dpa). - Bei einer Konferenz zum geplanten Ausbau der Oder sind erneut tiefe Gräben zwischen den Vorstellungen des Bundesverkehrsministeriums und den Umweltministerien des Landes Brandenburg und des Bunds zutage getreten.

Die Verwaltung von Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) lud am Dienstag zu einer Konferenz in Frankfurt (Oder). Dabei wurde auch darüber diskutiert, ob an den vor acht Jahren beschlossenen Ausbauplänen festgehalten werden soll. Das Verkehrsministerium sprach sich dafür aus, das Umweltressort reagierte dagegen verhalten.

Nicht-Handeln sei keine Alternative, sagte Susanne Henckel, Staatssekretärin im Bundesverkehrsministerium, nach Angaben von Teilnehmern. Der Verzicht auf Eingriffe jeglicher Art mache die Oder zum Zweck der Güterschifffahrt und für den Eisaufbruch nicht mehr brauchbar. „Unser Ziel an der Oder ist es Naturschutz, Schiffbarkeit und die Anforderungen des internationalen Hochwasserrisiko-Managementplans in Einklang zur bringen.”

Das deutsch-polnische Abkommen von 2015 sollte auf den Prüfstand, sagte Stefan Tidow, Staatssekretär im Bundesministerium für Umwelt. Die Ausgangslage habe sich gegenüber 2015 deutlich verändert. So waren die Effekte des Klimawandels nicht ausreichend Gegenstand der Überlegungen.

Er nannte den Verzicht auf Ausbaumaßnahmen auf deutscher Seite wünschenswert. Das Abkommen zum Oder-Ausbau von 2015 hat einen besseren Hochwasserschutz über die Abfuhr von Eis zum Ziel und regelt den Ausbau von Bauwerken wie Buhnen und die Vertiefung des Flusses.

Die Schifffahrt müsse sich an den Fluss anpassen, nicht der Fluss an die Schifffahrt, sagte Brandenburgs Umweltminister Axel Vogel. Sein Ministerium unterstütze in Maßen eine angepasste Schifffahrt, die gelegentlich auch Eingriffe in den Fluss erforderlich mache. „Es gab Gerichtsurteile, die besagt haben, hier ist ein Baustopp vorzunehmen”, sagte Vogel vor der Konferenz.

Die polnische Seite habe das weder politisch noch behördlich durchgesetzt. Hier sei gegen bestehende Absprachen gehandelt worden. Der Bund sei gut beraten, mit Blick auf eine mögliche neue Regierung auf Polen zuzugehen und zu schauen, wie sich die Rahmenbedingungen seit 2015 geändert haben.

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